NEXO-Group, Berlin, kein nach § 32 KWG zugelassenes Unternehmen
Die BaFin weist darauf hin, dass die NEXO GROUP mit angeblichem Firmensitz in Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die NEXO-GROUP wirbt auf ihrer Website www.nexo-group.com unter anderem für „accounts“, mit denen Fremdwährungen (sog. FOREX-Trading) und Kryptowährungen gehandelt werden könnten. Das Unternehmen ist unter der auf seiner Homepage angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.
Anmerkung der Redaktion:
Dieser Warnheinweis zeigt wieder wie langsam unsere Deutsche Finanzaufsichtsbehörde offenbar ist, denn Finanzmarltaufsicht in Lsterreich hatte schon im Dezember 2019 vor dem Unternehmen gewarnt.
Seit Jahren fordern wir von der BaFin das man endlich einmal einen Hinweis auf die Warnliste der IOSCO auf die Seite der BaFin nimmt, wie andere Aufsichtsbehörden auch. In der Liste der IOSCO sind alle Warnmeldungen von Aufsichtsbehörden entlhalten.
Hier könnte sich jeder Anleger dann eigenständig über ein Unternehmen informieren, ob es möglicherweise schon einen Warninweis einer Finanzaufsichtsbehörde gibt.
Die IOSCO ist ein übergeordneter weltweiter Zusmamenschluss aller Finanzaufsichtsbehörden.
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