nexuscap.net: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website nexuscap.net. Sie verdächtigt deren Betreiber, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.
Mitarbeiter des Betreibers wenden sich zudem unaufgefordert per E-Mail und Telefon an Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen Festgeldangebote zu unterbreiten. Die Betreiber der Website nennen eine Geschäftsadresse in München.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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