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Warnung: Oak Hill Asset Management

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Oak Hill Asset Management

Name Oak Hill Asset Management
Sitz
Adresse
Internet www.oakhillassetmgt.com
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag
Bemerkungen Oak Hill Asset Management / www.oakhillassetmgt.com ist nicht zu verwech-seln mit der OakHill Asset Management SA, Genf, welche im Schweizerischen Handels-register eingetragen ist (CHE-115.074.261).

Il ne faut pas confondre Oak Hill Asset Management / www.oakhillasset-mgt.com avec OakHill Asset Management SA, Genève, inscrite au registre du commerce suisse (CHE-115.074.261).

Oak Hill Asset Management / www.oakhillassetmgt.com non è da confondere con OakHill Asset Management SA, Ginevra, inscritta nel registro di commer-cio svizzero (CHE-115.074.261).

Oak Hill Asset Management / www.oakhillassetmgt.com is not to be confused with the OakHill Asset Management SA, Geneva, which is registered in the Swiss Commercial Register (CHE-115.074.261).

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

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