OmegaFX Limited / Energy Capital Group EOOD
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.10.2019 teilt die FMA daher mit, dass
OmegaFX Limited / Energy Capital Group EOOD
1700 City of Sofia Municipality,
Studentski District, 11 Prof. Hristo Danov Street,
Entr F, Office 6, Bulgaria
Web: https://www.omegafx.io
support@omegafx.io
finance@omegafx.io
+43720883040
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.
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