Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin hat eine Warnung bezüglich der Webseite rotham.de herausgegeben. Der Verdacht liegt nahe, dass die Betreiber dieser Webseite ohne die erforderliche Genehmigung Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Trotz gegenteiliger Behauptungen auf der Webseite steht das Unternehmen Rotham/Rotham Investment Management nicht unter der Aufsicht der BaFin.
In Deutschland ist eine spezielle Erlaubnis der BaFin erforderlich, um Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten zu dürfen. Es gibt jedoch Unternehmen, die ohne diese Genehmigung agieren. Ob ein Unternehmen eine solche Zulassung erhalten hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen.
Diese wichtige Mitteilung stützt sich auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Wichtiger Hinweis für Anleger: Die BaFin, zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, empfiehlt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Online-Geldanlagen besonders vorsichtig zu sein. Eine gründliche Recherche im Vorfeld kann dabei helfen, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Für weitere hilfreiche Informationen zum Schutz vor Betrug im Finanzsektor verweist die BaFin auf ihre Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“, in der wertvolle Tipps und Ratschläge gegeben werden, um sich vor solchen Maschen zu schützen.
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