Royal Gates LTD (FxPrime)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Royal Gates LTD (FxPrime)
Web:
www.fxprime.io
E-Mail:
support@fxprime.io
info@fxprime.io
support@FXprime.com
support@FX.co
klein.l@fxprime.io
natalie.g@fxprime.io
Tel.Nr.:
+442037692938
+442038071143
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) sowie die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.
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