Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor dem Angebot der Swiss Investment Solution. Nach Informationen der BaFin treten die Verantwortlichen an Kundinnen und Kunden in Deutschland heran, um ihnen Festgeldangebote mit hoher Verzinsung zu unterbreiten. Zudem wirbt die Gesellschaft mit einem bevorstehenden Börsengang und bietet Kundinnen und Kunden den Kauf vorbörslicher Aktien an.
Die Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die „Swiss Investment Solution“ unerlaubt Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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