Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Wir haben Sie heute eingeladen, um über die Webseite wissbergholding.ch zu sprechen, die Anlegern Fest- und Tagesgelder anbietet. Können Sie uns Ihre ersten Eindrücke zu diesem Angebot mitteilen?
Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Ja, ich habe mir die Webseite und die Angebote angesehen. Auf den ersten Blick mag das Angebot verlockend erscheinen, insbesondere der versprochene Zinssatz von 3,55 % für Festgelder. Jedoch gibt es mehrere Aspekte, die bei mir sofort Bedenken auslösen.
Interviewer: Können Sie konkretisieren, welche Aspekte das sind?
Rechtsanwältin Bontschev: Natürlich. Zunächst einmal ist das Fehlen eines rechtsverbindlichen Impressums auf der Webseite ein großes Warnsignal. Ein Impressum ist essenziell, um die Verantwortlichen hinter einer Webseite zu identifizieren. Sein Fehlen erschwert es, bei Problemen rechtliche Schritte einzuleiten.
Interviewer: Und welche Bedeutung hat die Registrierung der Domain im Jahr 2023 und die Situation der Wissbergholding AG?
Rechtsanwältin Bontschev: Die Tatsache, dass die Domain erst kürzlich registriert wurde und die im Handelsregister als in Liquidation befindliche Wissbergholding AG unter der angegebenen Adresse verzeichnet ist, deutet stark auf einen Namensmissbrauch hin. Es ist höchst fragwürdig, warum eine in Liquidation befindliche Gesellschaft Anlegern Kapitalanlagen anbieten sollte.
Interviewer: Was sagen Sie zur fehlenden BaFin-Erlaubnis?
Rechtsanwältin Bontschev: Das ist ein entscheidender Punkt. Die Anbahnung von Fest- und Tagesgeldern, bei denen die Rückzahlung des Kapitals versprochen wird, gilt als Bankgeschäft, für das eine Erlaubnis der BaFin notwendig ist. Die Wissbergholding besitzt eine solche Erlaubnis nicht, was das Angebot illegal macht. Dasselbe gilt für die angebotene Vermögensverwaltung, die ebenfalls einer BaFin-Erlaubnis bedarf.
Interviewer: Was würden Sie Anlegern raten, die Interesse an solchen Angeboten haben?
Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten äußerst vorsichtig sein und sich nicht von hohen Zinsversprechen blenden lassen. Es ist wichtig, die Seriosität des Anbieters gründlich zu prüfen, indem man beispielsweise nach der BaFin-Erlaubnis fragt und die Angaben im Impressum überprüft. Bei Zweifeln ist es ratsam, von einer Investition abzusehen und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese aufschlussreichen Informationen und Ihre Expertise.
Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen. Ich hoffe, dass diese Informationen dazu beitragen, Anleger vor möglichen Betrügereien zu schützen
Wissberg Holding AG in Liquidation
6003 Luzern
Status: | in Liquidation |
Sitz: | Luzern |
Rechtsform: | Aktiengesellschaft |
Kapital: | CHF 100’000 |
Letzte Publ.: | 22.12.2023 |
Gründungsjahr: | 2016 |
Handelsregister: | Luzern |
UID: | CHE-405.559.877 |
Register-Nr.: | CH-100.3.802.949-5 |
Zweck
Letzte Publikation
22.12.2023, Tagebuch-Nr: 11187 vom 19.12.2023
Wissberg Holding AG, in Luzern, CHE-405.559.877, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 20 vom 28.01.2022, Publ. 1005391922). Firma neu: Wissberg Holding AG in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (Wissberg Holding SA en liquidation) (Wissberg Holding Ltd in liquidation). Die Gesellschaft hat sich mit Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 15.12.2023 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hafsteinsson, Halldór, isländischer Staatsangehöriger, in Mosfellsbaer (IS), Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Horw]; Iuliano, Nino, von
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