Yamanashi Kyoto Management
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.10.2019 teilt die FMA daher mit, dass
Yamanashi Kyoto Management
mit angeblichem Sitz in
16F Namba Parks Tower
2-10-70 Nanbanaka,
Naniwa-ku, Osaka
Japan
sowie
26F Wheelock Square,
1717 Nanjing West Road
Jing An District, Shanghai
China
Tel: +81 (0) 6-4560-4440
osaka@ykmglobal.com, shanghai@ykmglobal.com
www.ykmglobal.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
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