Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Zinsfox“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website zins-fox.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine „Zinsfox“ wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.
Zinsfox nutzte bislang die Website zinsfox.com, zu der die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eine Warnmeldung veröffentlicht hat.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Kommentar hinterlassen