Es mutet unglaublich an, wenn man liest was diese Dame so macht, wobei Dame da vielleicht schon übertriben sein könnte. Seit dem Jahre 2011 mahnt die Apothekerin wohl über einen Rechtsanwalt Patrick Richter Online Händler wettbewerbsrechtlich ab. Nicht jeder „schluckt das“, sondern so mancher Händler wehrt sich dann auch vor Gericht. Richtig so, denn nicht nur weil ein Rechtsanwalt das behauptet muss das denn auch so sein. Es gibt sicherlich auch bei den Rechtsanwälten „Solche und Solche“. Genannte Apothekerin hat dann wohl auch so manche Niederlage vor Gerichten einstecken müssen, das gig wohl sogar soweit, das das Hamburgische Oberlandesgericht hier einen Recchtsmissbrauch gesehen hat. Bei der Begründung des Rechtsmissbrauchs bezieht sich das OLG auf Abmahn- und Gerichtsverfahren der Carola Gonzalez , dass die Apothekerin Carola Gonzalez „in der Vergangenheit bei der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen bereits massiv rechtsmissbräuchlich vorgegangen“ sei. Warum entzieht man solch einer Dame dann nicht ihre Zulassung von Seitend er Apothekerkammer?
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