In Deutschland gibt es aktuell keine zentrale Aufsichtsbehörde, die die Genossenschaften kontrolliert. Dies liegt zum einen an der föderalen Struktur Deutschlands und zum anderen an der genossenschaftlichen Selbstverwaltung.
Föderale Struktur:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat, d.h. die Zuständigkeiten sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die Kontrolle der Genossenschaften fällt in die Zuständigkeit der Länder. Jedes Bundesland hat daher seine eigene Genossenschaftsaufsicht, die die Genossenschaften in seinem Land kontrolliert.
Genossenschaftliche Selbstverwaltung:
Genossenschaften sind genossenschaftlich organisiert, d.h. sie werden von ihren Mitgliedern selbst verwaltet. Die Mitglieder wählen den Vorstand und den Aufsichtsrat der Genossenschaft, die für die Kontrolle der Geschäftsführung verantwortlich sind.
Bestehende Kontrollmechanismen:
Es gibt jedoch verschiedene Kontrollmechanismen, die die Genossenschaften in Deutschland beaufsichtigen:
Prüfungsverband: Jede Genossenschaft gehört einem Prüfungsverband an. Die Prüfungsverbände sind private Organisationen, die die Genossenschaften regelmäßig auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Solidität prüfen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die BaFin überwacht die Genossenschaften, die Finanzdienstleistungen anbieten.
Bundeskartellamt: Das Bundeskartellamt überwacht die Genossenschaften, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht behindern.
Diskussion:
Die Frage, ob es in Deutschland eine zentrale Aufsichtsbehörde für Genossenschaften geben sollte, wird immer wieder diskutiert. Befürworter einer zentralen Aufsichtsbehörde argumentieren, dass diese für eine einheitliche Kontrolle der Genossenschaften sorgen würde. Kritiker hingegen argumentieren, dass eine zentrale Aufsichtsbehörde die genossenschaftliche Selbstverwaltung schwächen würde.
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