Im Verfahren betreffend den Antrag der arko GmbH aus Wahlstedt, vertreten durch ihre Geschäftsführer, auf Insolvenzeröffnung hat das Amtsgericht Norderstedt am 2. Februar 2024 folgende Entscheidung getroffen: Um das Vermögen des Schuldners vor nachteiligen Änderungen zu schützen, wird eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet. Dr. Dietmar Penzlin aus Hamburg ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Des Weiteren ist bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, was auch die Einziehung offener Forderungen umfasst.
Wer Einwände gegen diese Entscheidung hat, kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Amtsgericht Norderstedt einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, allerdings muss die Beschwerde von der einlegenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterschrieben sein.
Elektronische Rechtsbehelfe sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, allerdings reicht eine einfache E-Mail nicht aus. Rechtsbehelfe, die von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, müssen als elektronisches Dokument übermittelt werden, sofern keine technischen Hindernisse entgegenstehen. Diese Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
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