Wenn ich krank bin, zahlt meine Krankenversicherung. Bei einem Arbeitsunfall bin ich gesetzlich unfallversichert, sollte ich dann dauerhaft erwerbsgemindert sein, gibt es eine gesetzliche Rente. Wozu also noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Weil die Ursachen für Berufsunfähigkeit vielfältig sind, jeden treffen können und bei Weitem nicht vom gesetzlichen Grundschutz umfasst werden. Einschränkung oder Verlust der Arbeitsfähigkeit hat existenzbedrohende Folgen. Das Erwerbseinkommen fällt plötzlich weg. Der Lebensunterhalt und Verbindlichkeiten wie Kredite, Miete und Versicherungen müssen aber weiter bezahlt werden. Ob man eine Erwerbsminderungsrente vom Staat erhält, ist aufgrund der hohen Hürden sehr ungewiss. Selbst wenn, würde damit nur ein Bruchteil des früheren Einkommens ausgeglichen werden. Es bleibt also eine Versorgungslücke.
Berufsunfähig ist, wer mindestens zu 50 Prozent dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ursache hierfür ist gerade einmal in ca. 10 % der Fälle ein Unfall. Weit häufiger, nämlich zu fast 90 %, sind psychische und physische Erkrankungen für den Verlust der Arbeitsfähigkeit verantwortlich. Wer sich hier auf die Unfallversicherung verlässt, geht leer aus.
Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Egal ob Handwerker oder Sekretärin, es kann jeden treffen. Die Erhöhung des Rentenalters macht es für immer mehr Erwerbstätige schwierig die Zeit bis zur Altersrente gesundheitlich durchzuhalten. Auch ein vermeintlich sicherer Bürojob schützt nicht vor Berufsunfähigkeit. Gerade die „Kopfarbeiter“ sind überdurchschnittlich häufig von psychischen Erkrankungen betroffen, die zu 24 % Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind. Selbst Beamte, die bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt vom Staat erhalten, stehen in den ersten fünf Dienstjahren ohne Schutz da und sollten privat vorsorgen. Gar keinen gesetzlichen Schutz haben Selbstständige, für die daher eine private Absicherung besonders wichtig sein sollte.
Wann sollte die Versicherung abgeschlossen werden?
Je früher desto besser. Wer jung und gesund ist, zahlt deutlich geringere Beiträge. Für die Beitragsbemessung ist neben Alter und Geschlecht, der ausgeübte Beruf maßgeblich. Aber auch wer sich in Ausbildung oder Studium befindet, kann einen Vertrag abschließen und sich so einen günstigeren Tarif sichern.
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Ziel sollte es sein, den Lebensstandard halten zu können. Man könnte also an eine Rente in Höhe des Nettoeinkommens denken. Bei bedarfsgerechter Betrachtung wird man häufig auch mit weniger auskommen. Bedenkt man, dass ersparte Aufwendungen durch den Verlust der Arbeit (Wegfall von Fahrkosten, Kleidung, externe Mahlzeiten), eine mögliche Erwerbsminderungsrente oder andere Nebeneinkünfte auch zur Schließung der Versorgungslücke beitragen. Zur Bestimmung der Rentenhöhe lohnt es, von den voraussichtlichen Ausgaben (laufende Kosten, Sparraten für die Altersvorsorge, Steuer und Sozialversicherungsanteile) mögliche, sichere Nebeneinkünfte und die ersparten Aufwendungen abzuziehen und so einen individuellen Bedarf zu errechnen.
Ergänzend ist eine aussetzbare Beitrags- und Rentendynamik von bis zu 5 % zum Inflationsausgleich sinnvoll. Um flexibel bei besonderen Ereignissen – wie Heirat oder Geburt – die Rentenhöhe anpassen zu können, sollte auf sog. Nachversicherungsgarantien geachtet werden.
Welche Vertragsformen gibt es?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in verschiedenen Vertragsformen angeboten. Es gibt sie als reine Risikoversicherung, sog. Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU). Daneben gibt es Kombinationsprodukte mit klassischen, fondgebundenen oder Risikolebensversicherungen. Dort wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen. Soweit hierdurch eine kapitalbildende Lebensversicherung bespart wird, fallen die Beiträge höher aus als bei einer SBU. Sollte man irgendwann die Lebensversicherung kündigen, weil das Kapital gebraucht wird, geht auch der BU-Schutz verloren. Sinnvoll hingegen kann die Kombination einer Risikolebensversicherung mit einer BUZ sein, wenn eine Familie zu versorgen ist oder eine Finanzierung geplant ist.
Was tun bei Gesundheitsfragen?
Die Fragen nach Vorerkrankungen spielen im Leistungsfall immer eine wichtige Rolle. Hier werden Fehler schon bei Antragstellung gemacht. Diese teilweise sehr speziellen Fragen müssen mit besonderer Sorgfalt beantwortet werden, weil jede falsche oder unvollständige Angabe zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Im Zweifel sollte der behandelnde Arzt zu Rate gezogen werden. In jedem Fall ist es zu riskant, dem Versicherungsvermittler das Ausfüllen des Fragebogens zu überlassen.
Aber auch wer Vorerkrankungen hat, kann noch versichert werden. Es kommt hier ganz auf den Versicherer an. Dieser kann Verträge gegen Risikozuschlag oder Risikoausschluss auch mit vorerkrankten Personen schließen. Da man aber nicht vorher weiß, wie Versicherer auf Vorerkrankungen reagieren, gibt es die Möglichkeit der anonymisierten Risikovoranfrage. Hier stellt man anonym eine individuelle Anfrage bei einer Versicherung und erhält einen Versicherungsvorschlag oder gleich eine Absage. Man läuft also nicht Gefahr wegen einer Vorerkrankung abgelehnt und dann bei Abschlussversuchen mit anderen Versicherern benachteiligt zu werden.
Welche Vertragsbedingungen sind sinnvoll?
Es gibt eine Vielzahl von Klauseln, die man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollte. Einige sind für jedermann wichtig, andere nur im Einzelfall.
In einem guten Vertrag verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung. Im Leistungsfall kann sich der Versicherer dann nicht darauf berufen, dass der Versicherte theoretisch eine andere Tätigkeit als den erlernten Beruf ausüben könnte. Es kommt also nur darauf an, ob man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann.
Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, muss ein Arzt bescheinigen. Wenn es keine klaren Regelungen gibt, kommt es schnell zum Gutachterstreit. Kundenfreundlich ist, wenn die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit für 6 Monate automatisch zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente führt.
Eine Berufsunfähigkeit muss dauerhaft sein. Dies festzustellen braucht Zeit, in der regelmäßig kein Arbeitseinkommen mehr zur Verfügung steht. Vorteilhaft ist es daher, wenn der Beurteilungszeitraum für die Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht länger als 6 Monate beträgt. Auch sollten in dieser Beurteilungszeit die Versicherungsbeiträge zinslos gestundet werden, um den Versicherten finanziell nicht zusätzlich zu belasten. Kundenfreundliche Tarife sehen außerdem ab Eintritt der Berufsunfähigkeit die Rentenzahlung auch rückwirkend vor.
Quelle: VBZ Bayern
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