Nun, das sicherlich aus verschiedenen Gründen. Zunächst einmal zeigt jede Bilanz eines Unternehmens, wie das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird. Das ist dann um so wichtiger, wenn Sie mit dem Unternehmen einen Kaufvertrag über eine Denkmalschutzimmobilie eingehen. Eine Immobilie, deren Sanierung erst nach dem Erwerb aus steuerlichen Gründen beginnen darf. Schließen Sie einen Kaufvertrag mit dem Unternehmen, dann erwerben Sie einen Grundstücksanteil, die Altsubstanz und erteilen einen Auftrag, diese erworbene Altsubstanz fachgerecht gemäß abgestimmter Baubeschreibung zu sanieren. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an dem Objekt haben Sie dann 5 Jahre Gewährleistung, eben genau auf diese durchgeführten Sanierungsarbeiten. Nun stellen Sie sich bitte einmal vor, dieses Unternehmen kann dann, unterstellt Sie hätten einen Anspruch aus eben dieser Gewährleistung, aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation genau diese Ansprüche nicht befriedigen? Dann bleiben Sie auf ihrem Schaden sitzen. Genau deshalb schauen wir uns Unternehmen in diesem Bereich genauestens an , vor allem was deren Bilanz betrifft. Was können Sie tun, wenn Sie dann trotzdem dort eine Wohnung erwerben wollen? Nun, ganz einfach, lassen Sie sich eine Bürgschaft über 5 % der Kaufsumme auf die Dauer von 5 Jahren vom jeweiligen Bauträger geben. Seriöse Unternehmen werden damit dann kein Problem haben.
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