In Zeiten von Niedrigzinsen und unsicheren Märkten suchen Anleger nach alternativen Möglichkeiten, ihr Geld zu investieren. Eine Option ist die Investition in Sachwerte, wie Immobilien, Rohstoffe oder Kunstwerke, anstatt in Geldwerte, wie Aktien oder Anleihen. In diesem Essay werden die Gründe dafür erläutert, warum die Investition in Sachwerte sinnvoller sein kann als die Investition in Geldwerte.
Erhaltung des Wertes: Einer der Hauptvorteile der Investition in Sachwerte ist, dass sie tendenziell ihren Wert im Laufe der Zeit besser halten können als Geldwerte. Während Geldwerte durch Inflation und Währungsschwankungen an Wert verlieren können, können Sachwerte ihren Wert behalten oder sogar steigen. Immobilien beispielsweise haben in der Regel eine stabile Wertentwicklung gezeigt und sind oft eine attraktive Anlageoption zur Vermögensbildung.
Schutz vor Krisen: Sachwerte bieten auch einen Schutz vor wirtschaftlichen Krisen und Inflation. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit können Sachwerte eine stabile Rendite bieten, während Geldwerte aufgrund von Marktschwankungen oder Inflation an Wert verlieren können. Rohstoffe wie Gold oder Silber gelten beispielsweise als sichere Anlage in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, da sie ihre Kaufkraft über lange Zeiträume hinweg behalten können.
Diversifikation des Portfolios: Die Investition in Sachwerte kann auch dazu beitragen, das Portfolio zu diversifizieren. Eine Diversifikation des Portfolios ist wichtig, um das Risiko zu reduzieren und den potenziellen Gewinn zu maximieren. Durch die Investition in verschiedene Arten von Sachwerten können Anleger ihr Portfolio diversifizieren und so das Risiko von Verlusten reduzieren.
Steuervorteile: Die Investition in Sachwerte kann auch steuerliche Vorteile bieten. Zum Beispiel können Vermietungseinkünfte aus Immobilien steuerlich begünstigt sein und Steuervorteile bieten. Auch bei der Investition in Rohstoffe oder Kunstwerke gibt es bestimmte Steuervorteile.
Fazit: Insgesamt bietet die Investition in Sachwerte eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber der Investition in Geldwerte. Sie bieten eine Möglichkeit, den Wert des investierten Kapitals im Laufe der Zeit zu erhalten, das Portfolio zu diversifizieren, Schutz vor Krisen zu bieten und möglicherweise auch steuerliche Vorteile zu bieten. Natürlich gibt es auch Risiken, die bei der Investition in Sachwerte berücksichtigt werden müssen. Bevor man sich für eine Anlageform entscheidet, sollte man daher sorgfältig abwägen und gegebenenfalls professionelle Beratung einholen.
Die pauschale Empfehlung von sog. „Sachwerten“ hat schon in der Vergangenheit zu massenhaften Totalverlusten von Altersvorsorgegeld geführt. Die Anlage in Sachwerten führt zur Anlage in Beteiligungen. Kaum ein Anleger ist in der Lage, ein Beteiligungsangebot zu prüfen und glaubt deshalb ersatzweise an das Gute im Menschen.
Außerdem: Ist eine Beteiligung an einer sog. Fondsgesellschaft (GmbH & Co. KG) eine wirkliche Sachwertanlage?. Man investiert ja schliesslich nicht in Sachwerte, sondern in eine Firma, in der das Geld so oder so verwendet werden kann. Außerdem sind Beteiligungsanlagen nicht sinnvoll in ein Altersvorsorgekonzept zu integrieren, weil sie nicht fungibel sind.
Meine Erfahrung ist, dass dann, wenn mit Sachwertanlagen geworben wird, die roten Lampen nicht hektisch genug blinken können.
Es stimmt, eine Beteiligung an einer Gesellschaft (oder ein Darlehen an diese) ist kein Sachwert, es fehlt an der Sache. Es ist eine Beteiligung. Dort existieren ganz andere Risiken, auch wenn die Gesellschaft mit Sachwerten wirbt oder in diese investieren will. Vorsicht auch bei Miteigentums-Konstruktionen, Drittlagern und/oder Sachdarlehen. Das Beste ist, sie erwerben selbst und unmittelbar eine Sache, deren Wert belastbar ermittelt wurde.
Der „Bankensenat“ des Bundesgerichtshofs schrieb (im Zusammenhang mit der Frage nach dem entgangenen Gewinn) bereits in 2012, dass – wie der Senat aus zahlreichen Verfahren wisse – es schon nicht im gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, „dass eine Geldanlage überhaupt Gewinn abwirft“; vgl. BGH, Urt. v. 24. April 2012 – XI ZR 260/11. Von daher geht es mindestens schon seit zehn Jahren seriöser Weise in erster Linie um Werterhalt. Dabei sind Sachwerte in der Tat die erste Wahl für Verbraucher, denen das Sparbuch nicht reicht. Und kauft man diese für sich selbst und hat sie auch tatsächlich in der Hand, bleibt einem der Sachwert als solcher erhalten, auch wenn dieser Schwankungen unterliegen mag. Insoweit geht die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass ein strukturelles Totalverlustrusiko sogar ausgeschlossen ist.
Da bin ich ganz der gleichen Meinung…Sachwerte sind schon seit Jahren das Gebot der Stunde
Aber immer schön dran denken…Das TOTALVERLUSTRISIKO ist möglich…Da weist man hier ja gerne drauf hin ;-))