Startseite Vorsicht BAFIN Warum benennt man nicht Ross und Reiter?
BAFIN

Warum benennt man nicht Ross und Reiter?

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
Teilen

BaFin ordnet Beschränkung des Einlagengeschäftes an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. September 2021 gegenüber einem Kreditinstitut eine Beschränkung des Betreibens des Einlagengeschäftes gemäß § 45b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes (KWG) angeordnet. Grund hierfür waren Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG.

Die Maßnahme ist seit dem 26. Oktober 2021 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Die Veröffentlichungspolitik ist nach unserer Auffassung nicht konsistent. Manche werden genannt – andere nicht. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollten harmonisiert werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...

BAFINVorsicht

Achtung: BaFin warnt vor TRUST FINANCIAL GROUP LIMITED

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor der TRUST...