BaFin ordnet Großkreditverbot an
Die BaFin hat gegen ein ihrer Aufsicht unterstehenden Institut am 19. November 2020 ein Großkreditverbot gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) mit sofortiger Wirkung verhängt.
Das betroffene Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 60b Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 KWG auf anonymer Basis.
Wow! Eine anonyme Basis wüsche ich mir für so manchen Emittenten oder Finanzdienstleister ebenfalls. Denn BaFin-Veröffentlichungen mit Namen können erheblichen Einfluss auf das Geschäft haben. Was hier wohl der Grund für die Anderbehandlung sein mag?