Wir haben uns diverse Modelle in diesem Bereich einmal angeschaut, sind zu der Überzeugung gekommen, dass der Verkauf der Lebensversicherung an einen Lebensversicherungsaufkäufer nicht immer die optimale Lösung ist. Vor allem wenn es um die Altverträge geht, die unter die Widerrufslösung fallen.
Hier gibt es seit einigen Jahren ein BGH Urteil das bereits 10.000enden Verbrauchern hohe Summen eingebracht hat.
Der Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen ist einfach
- auch für bereits gekündigte und ausbezahlte Verträge
- deutlich höhere Rückzahlung als der Rückkaufswert
- häufig liegt der finanzielle Vorteil durch den Widerruf des Versicherungsvertrags dabei im mittleren 4-stelligen ja sogar hin bis zu 5-stelligen Summen.
Natürlich gibt es auch hier wieder Vertriebe, die sich auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert haben, um damit ihren „Reibach“ zu machen. Geld was Ihnen fehlt bzw. abgezogen wird. Hier kann es sich auszahlen, seine alte mal überprüfen zu lassen, Police meinen wir natürlich. Am besten von einer auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, die das für Sie erledigt und eben nur die nach dem Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz zulässigen Gebühren in Rechnung stellen darf. Alles andere Geld gehört Ihnen.
Selbst, wenn sie ihre Lebensversicherung bereits verkauft haben, könnte es sein, dass Sie diesen Anspruch noch haben, da wir festgestellt haben, das so mancher LV-Aufkäufer diese Rechte gegenüber der Versicherungsgesellschaft nicht geltend gemacht hat.
Auch hier, so Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Rechtsanwaltskanzlei BEMK aus Bielefeld, kann dann ein guter Rechtsanwalt durchaus helfen. Wichtig wäre eben nur, so Daniel Blazek, dass Sie noch über Unterlagen der verkauften Lebensversicherung verfügen, dann muss man sich dies einmal anschauen.
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