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Warwick Holding GmbH/Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Warwick Holding GmbH, Frankfurt am Main, (die „Bieterin“) hat am 24. August 2018 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der VTG Aktiengesellschaft, Hamburg, („VTG AG“) zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltener Aktien der VTG AG (ISIN DE000VTG9999) („VTG-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 53,00 je Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Angebots endet am 2. November 2018, 24:00 Uhr (MEZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) verlängert wird.

1.

Bis zum 19. Oktober 2018, 12.30 Uhr (MEZ) („Meldestichtag“), ist das Angebot für insgesamt 127.984 VTG-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,4451 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der VTG AG.

2.

Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 8.340.723 VTG-Aktien, was einem Anteil von ca. 29,00 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der VTG AG entspricht. Diese Beteiligung wird den weiteren Kontrollerwerbern (wie in Ziffer 5.3 der Angebotsunterlage definiert und in Anhang 2 der Angebotsunterlage aufgeführt) (die „Weiteren Kontrollerwerber“) gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 3 WpÜG sowie teilweise in Verbindung mit den Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft in voller Höhe zugerechnet.

3.

Die Kühne Holding AG und die Bieterin haben eine verbindliche Vereinbarung über die Andienung aller von der Kühne Holding AG gehaltener 5.868.007 VTG-Aktien, entsprechend einem Anteil von ca. 20,41 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der VTG AG, geschlossen. In dieser Vereinbarung hat sich die Kühne Holding AG unwiderruflich verpflichtet, das Angebot für alle von ihr gehaltenen VTG-Aktien anzunehmen. Die Bieterin hält damit ein Instrument im Sinne von § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) in Bezug auf 20,41 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der VTG AG. Dieses Instrument wird mittelbar auch von den Weiteren Kontrollerwerbern gehalten.

4.

Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen VTG-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die VTG AG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus VTG-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

5.

Die Gesamtzahl der VTG-Aktien, für die das Angebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Stimmrechte aus VTG-Aktien aus der in Ziffer 2 aufgeführten unmittelbaren Beteiligung der Bieterin sowie aus der in Ziffer 3 dieser Bekanntmachung genannten Vereinbarung, beläuft sich auf 14.336.714 VTG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 49,86 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der VTG AG.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der VTG Aktiengesellschaft (im Folgenden die „Gesellschaft“) dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Warwick Holding GmbH (im Folgenden „Bieterin“) behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://warwickholding-angebot.de
im Internet am: 19.10.2018.

 

Frankfurt am Main, den 19. Oktober 2018

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