Der Leitungsvorbehalt im Kontext des Bundeskabinetts in Deutschland bezieht sich auf das Recht der Bundesminister, in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs selbst zu entscheiden, ohne dass diese durch das gesamte Kabinett behandelt werden müssen. Jeder Bundesminister leitet sein Ressort eigenständig und ist für seinen Geschäftsbereich verantwortlich. Diese Regelung basiert auf Artikel 65 des Grundgesetzes, welcher besagt: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik; innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.“
Der Leitungsvorbehalt ermöglicht es Ministern, ohne Einmischung anderer Ressorts oder des Bundeskanzlers zu entscheiden, solange diese Entscheidungen innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien liegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Abstimmungsprozesse zwischen den Ministerien gibt. In vielen Fällen gibt es eine Notwendigkeit zur Koordination, insbesondere wenn ein Thema mehrere Ressorts betrifft. Aber grundlegend kann ein Minister über Angelegenheiten seines Ressorts eigenständig entscheiden.
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