Was bedeutet die BaFin-Meldung zur Clever Business (Schweiz) AG für Anleger? Ein Gespräch mit Rechtsanwältin Bontschev

Published On: Donnerstag, 05.10.2023By Tags:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich ihre Bedenken geäußert, dass die Clever Business (Schweiz) AG möglicherweise in Deutschland Vermögensanlagen ohne den nötigen Verkaufsprospekt öffentlich offeriert. Dies geschieht speziell auf der Webseite Cashcow 24-7.com, wo Anleger in Warenpakete investieren können, in der Hoffnung, von einer erfolgreichen Weiterveräußerung zu profitieren. Wir haben Rechtsanwältin Bontschev um eine Einordnung gebeten.

Zuallererst erklärte Bontschev, dass in Deutschland das öffentliche Anbieten von Vermögensanlagen ohne zuvor von der BaFin gebilligten und veröffentlichten Verkaufsprospekt gesetzlich verboten ist. Der Prospekt muss nicht nur mindestangaben enthalten, sondern auch inhaltlich kohärent und verständlich sein. „Es ist jedoch nicht die Aufgabe der BaFin, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen oder die Seriosität des Anbieters zu bewerten“, fügt Bontschev hinzu.

Bei einem Verstoß gegen diese Regelung haften Anbieter und Emittenten. „Das bedeutet, sie können rechtlich für das nicht ordnungsgemäße Veröffentlichen eines Verkaufsprospekts belangt werden, und die Verantwortlichen für den Prospekt haften für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit“, erklärt die Rechtsanwältin.

Bontschev rät Anlegern, stets sorgfältig zu prüfen, ob für die Wertpapiere, in die sie investieren möchten, ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist. Dies ist in der Datenbank der Behörde für hinterlegte Prospekte nachprüfbar.

„Die BaFin agiert ausschließlich im öffentlichen Interesse, und Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Behörde aufgrund ihrer gesetzlichen Schweigepflicht keine Auskunft über laufende Verwaltungsverfahren geben kann“, informiert Bontschev weiter. Wenn Anleger jedoch spezifische Informationen oder Bedenken bezüglich des Anbieters haben, können sie sich an die BaFin wenden und deren Arbeit unterstützen.

Anleger, die in Warenpakete der Clever Business (Schweiz) AG investiert haben oder dies planen, sollten daher die Nachricht der BaFin ernst nehmen und ihre Investitionsentscheidungen sorgfältig überdenken. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen sollte unbedingt professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

One Comment

  1. Hartmut Weißfuß Montag, 13.11.2023 at 07:23 - Reply

    Die cashcow24-7 betreibt doch eigentlich nur Handel im Auftrag Ihrer Kunden. Das kann doch niemals als eine Vermögensanlge bezeichnet werden. Hier werden Handelsgüter eingekauft, und mit Gewinn wieder verkauft. Das ist doch das Grundprinzip einer funktionierenden Wirtschaft.
    Also nach Auffassung der BaFin müsste jeder Markthändler neuerdings einen Verkaufsprospekt vorweisen. Meiner Meinung nach Ärgert es den deutschen Staat, das ein deutsches Unternehmen rechtmäßig in die Schweiz umgezogen ist.

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