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Was bedeutet Kapitalanlagebetrug und nach welchem Paragraphen wird er bestraft?

talhakhalil007 (CC0), Pixabay
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Kapitalanlagebetrug bezeichnet einen strafbaren Betrug, bei dem Anleger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu verleitet werden, ihr Geld in bestimmte Investitionen anzulegen, wobei der Täter in betrügerischer Absicht handelt und den Anleger schädigt. Typischerweise wird dabei mit hohen Renditen, geringem Risiko oder besonderen Gelegenheiten geworben, obwohl der Täter weiß, dass die versprochenen Bedingungen nicht eintreffen werden.

Kapitalanlagebetrug wird in Deutschland gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) – dem allgemeinen Betrugstatbestand – bestraft. Dort heißt es:

„(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Für besonders schwere Fälle des Betrugs, z.B. wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrugstaten verbunden hat, sind in den weiteren Absätzen des § 263 StGB höhere Strafen vorgesehen.

Wenn es um Kapitalanlagebetrug in großem Stil oder um besonders komplexe Betrugsfälle geht, können zudem weitere Strafnormen, wie z.B. § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) oder auch das Wertpapierhandelsgesetz, relevant werden.

Was bedeutet deliktische Haftung?

Die deliktische Haftung bezeichnet in der Rechtssprache die Haftung aufgrund eines Delikts, also einer rechtswidrigen und schuldhaften Handlung, die zu einem Schaden führt. Ein Delikt ist dabei in der Regel eine unerlaubte Handlung.

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die deliktische Haftung im Wesentlichen in den §§ 823 ff. BGB. Der zentrale Paragraph hierbei ist § 823 BGB (Schadensersatzpflicht), der wie folgt lautet:

„(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

„(2) Ebenso ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer gegen ein den Schutz eines anderen dienendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“

Das bedeutet, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig einen der genannten Rechtsgüter eines anderen verletzt, haftet er für den daraus resultierenden Schaden.

Es gibt verschiedene Arten von unerlaubten Handlungen, die zur deliktischen Haftung führen können, z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder auch bestimmte Formen von Vertragsverletzungen. Es ist zu beachten, dass die Haftung unabhängig von vertraglichen Beziehungen besteht. Ein vertragliches Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem ist für die deliktische Haftung nicht notwendig.

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