Frage: Herr Högel, das Amtsgericht Münster hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die WoWi Solar GmbH eröffnet. Was bedeutet das für betroffene Verbraucher, die Geld investiert oder Anzahlungen geleistet haben?
Maurice Högel: Zunächst einmal bedeutet das, dass die WoWi Solar GmbH zahlungsunfähig ist und ihre Gläubiger wohl mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind alle Verfügungen über das Vermögen der Firma nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich. Kunden, die bereits gezahlt haben, müssen jetzt prüfen, ob sie sich als Gläubiger anmelden können, um eventuell noch Geld zurückzuerhalten.
Frage: Welche Schritte sollten betroffene Kunden nun unternehmen?
Maurice Högel: Betroffene sollten sofort aktiv werden, um ihre Interessen zu wahren. Hier einige konkrete Schritte:
- Forderungen sichern: Wer bereits Geld an die WoWi Solar GmbH gezahlt hat, sollte prüfen, ob die Ware oder Leistung noch geliefert wird. Falls nicht, sollte die Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
- Insolvenzverwalter kontaktieren: Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Moritz Sponagel wurde vom Gericht eingesetzt. Er ist Ansprechpartner für Gläubiger und wird voraussichtlich bald Informationen zur Forderungsanmeldung herausgeben.
- Eigene rechtliche Möglichkeiten prüfen: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtliche Schritte gegen Geschäftsführer Marco Liebing persönlich zu prüfen, insbesondere wenn Hinweise auf betrügerisches Verhalten oder Insolvenzverschleppung vorliegen.
- Zahlungen stoppen: Falls jemand noch offene Raten oder Überweisungen an die WoWi Solar GmbH leisten sollte, ist es jetzt wichtig, diese sofort einzustellen, da das Unternehmen keine eigenständigen Zahlungen mehr entgegennehmen darf.
Frage: Gibt es eine realistische Chance, dass Verbraucher ihr Geld zurückbekommen?
Maurice Högel: Das hängt stark davon ab, welches Vermögen im Unternehmen noch vorhanden ist. In vielen Insolvenzfällen reicht das vorhandene Kapital leider nicht aus, um alle Gläubiger zu entschädigen. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass zuerst gesicherte Gläubiger (z. B. Banken) bedient werden, bevor Verbraucher eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten. Erfahrungsgemäß ist die Erfolgsquote für Verbraucher eher gering.
Frage: Gibt es besondere Risiken für betroffene Kunden?
Maurice Högel: Ja, Verbraucher sollten sich vor Trittbrettfahrern und unseriösen Angeboten hüten. In solchen Situationen tauchen oft zweifelhafte Dienstleister auf, die gegen hohe Gebühren angeblich helfen, das Geld zurückzuholen – häufig ohne echten Mehrwert. Zudem könnten Kunden von Inkassobüros oder anderen Parteien kontaktiert werden, die versuchen, noch offene Forderungen einzutreiben. Hier gilt: Vorher genau prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.
Frage: Welche Fristen sollten betroffene Verbraucher beachten?
Maurice Högel: Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, setzt der Insolvenzverwalter eine Frist zur Forderungsanmeldung. Diese sollte man nicht verpassen, da verspätete Forderungen möglicherweise nur noch nachrangig behandelt werden. Kunden sollten sich also auf dem Laufenden halten und regelmäßig prüfen, ob neue Informationen vom Amtsgericht oder Insolvenzverwalter veröffentlicht werden.
Frage: Ihr abschließender Rat für betroffene Verbraucher?
Maurice Högel: Ruhe bewahren, aber schnell handeln. Wer betroffen ist, sollte sich über seine Rechte informieren, keine weiteren Zahlungen leisten und sich bei Bedarf rechtlichen Beistand holen. Leider ist es in solchen Fällen oft schwierig, das gesamte investierte Geld zurückzubekommen – aber durch kluges Vorgehen kann man seine Chancen zumindest verbessern.
Frage: Vielen Dank für das Gespräch!
Maurice Högel: Gerne! Ich hoffe, dass möglichst viele Verbraucher ihre Ansprüche noch durchsetzen können.
Kennen Sie das Unternehmen? Das Unternemen hat immer in Vorleistungen gearbeitet und bekommt noch von vielen Kunden noch Geld!
Vielleicht sollten Sie vorher mal prüfen, ob das Unternehmen nach drei Monaten noch überleben kann bevor man soviel Unwahrheiten schreibt.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Liebing