Startseite Vorsicht Anlegerschutz Was bleibt für die Anleger übrig bei einem Insolvenzverfahren eines Anleiheemittenten?
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Was bleibt für die Anleger übrig bei einem Insolvenzverfahren eines Anleiheemittenten?

tanrıca (CC0), Pixabay
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In den vergangenen Jahren mussten mehrere mittelständische Unternehmen, die Anleihen emittiert hatten, Insolvenz anmelden. Dies führte zu Fragen bezüglich des Ablaufs von Insolvenzverfahren und deren Konsequenzen für Anleihegläubiger.

Experten aus dem Bereich Insolvenzrecht geben einen Einblick in den typischen Verlauf eines Insolvenzverfahrens:

1. Insolvenzantrag: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss die Unternehmensleitung Insolvenzantrag stellen.

2. Vorläufiges Insolvenzverfahren: Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird eingesetzt. Diese Phase dauert in der Regel bis zu drei Monate.

3. Eröffnung des Hauptverfahrens: Das Gericht entscheidet über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens und die Einsetzung eines Insolvenzverwalters.

4. Vermögensverwertung und Forderungsanmeldung: Der Insolvenzverwalter verwertet das Unternehmensvermögen und fordert Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen auf.

5. Verteilung der Erlöse: Die Erlöse werden gleichmäßig unter den Gläubigern verteilt, wobei bestimmte gesicherte Gläubiger Vorrang haben können.

Die Dauer eines Insolvenzverfahrens beträgt typischerweise zwischen fünf und acht Jahren. Die Insolvenzquote, also der Anteil, den Gläubiger zurückerhalten, liegt oft im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Prozentbereich.

Für Anleihegläubiger ist es wichtig zu wissen, dass sie in der Regel als ungesicherte Gläubiger gelten und somit nur die allgemeine Insolvenzquote erhalten. Es wird empfohlen, dass Anleihegläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und an den Gläubigerversammlungen teilnehmen.

Um ihre Interessen zu bündeln, können Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen, der ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahrnimmt. Dies geschieht üblicherweise in einer speziellen Versammlung der Anleihegläubiger, die vom Insolvenzgericht einberufen wird.

Insgesamt zeigt die Erfahrung, dass Insolvenzverfahren für Anleihegläubiger oft mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sind. Eine frühzeitige und aktive Beteiligung am Verfahren kann jedoch dazu beitragen, die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren.

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