Was bleibt für die Genossen der Co.net Verbrauchergenossenschaft jetzt übrig?

Published On: Samstag, 24.02.2024By Tags:

Natürlich ist es eine große Enttäuschung und die Gewissheit, dass man „schamlos ausgenutzt“ wurde. Wir gehen im Moment davon aus, dass die Genossenschaft selbst nur eine Kapitalsammelstelle war und möglicherweise nur eine „leere Hülle“ in Bezug auf das mögliche Vermögen darstellt. Zur Erinnerung haben wir unten auch nochmals die letzte Bilanz abgebildet. Schaut man sich diese an, dann muss man natürlich die Frage stellen, und nicht nur das, was ist mit den Geldern der Genossen passiert?

Man muss aber jetzt auch Aufklärung betreiben, wie das passieren konnte, denn aus meiner Sicht hat auch der Aufsichtsrat hier komplett versagt. Natürlich werden die Vorstände, aber auch die Aufsichtsräte in die Haftung genommen werden und sicherlich auch vom Gericht verurteilt werden, dafür muss man kein Prophet sein. Das gilt auch dann, wenn sie nicht aktiver Teil des möglichen Betruges waren. Ganz klar gilt auch, es besteht für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Was sind aber die Aufgaben eines Aufsichtsrates?

Die Pflichten eines Aufsichtsrates sind vielfältig und von großer Bedeutung für die Steuerung und Überwachung von Unternehmen. Sie variieren je nach Rechtsform, Größe und Branche des Unternehmens sowie nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Im Folgenden werden einige grundlegende Pflichten eines Aufsichtsrates aufgeführt:

Überwachungsfunktion: Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes oder der Geschäftsführung. Dazu gehört die Prüfung der Jahresabschlüsse, des Lageberichts und der vorgeschlagenen Gewinnverwendung.

Bestellung und Abberufung des Vorstandes: Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung und gegebenenfalls für die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsführung verantwortlich.

Beratung: Der Aufsichtsrat berät den Vorstand oder die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens. Dies kann strategische Entscheidungen, Investitionen und andere wichtige Unternehmensangelegenheiten umfassen.

Zustimmungspflichtige Geschäfte: Bei bestimmten, in der Satzung oder im Gesetz definierten Geschäften muss der Aufsichtsrat seine Zustimmung geben, bevor diese vom Vorstand umgesetzt werden können.

Einberufung der Hauptversammlung: In bestimmten Fällen kann der Aufsichtsrat verpflichtet sein, die Hauptversammlung der Aktionäre oder Gesellschafter einzuberufen.

Risikomanagement und Compliance: Der Aufsichtsrat überwacht die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontrollverfahren sowie der Compliance-Maßnahmen des Unternehmens.

Interessenkonflikte: Mitglieder des Aufsichtsrates sind verpflichtet, Interessenkonflikte offenzulegen und in Situationen, in denen ein Interessenkonflikt besteht, nicht an Entscheidungen teilzunehmen.

Geheimhaltung: Aufsichtsratsmitglieder müssen über vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren.

Weiterbildung: Mitglieder des Aufsichtsrates sollten sich kontinuierlich weiterbilden, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können und um auf dem Laufenden über relevante Entwicklungen in der Branche und in rechtlichen Angelegenheiten zu bleiben.

Regelmäßige Sitzungen: Der Aufsichtsrat muss regelmäßig tagen, um seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen wahrzunehmen. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Bedarf des Unternehmens variieren.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, und die spezifischen Pflichten können je nach den individuellen Umständen des Unternehmens variieren.

 

CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG

Tostedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 89.868.812,01 86.961.721,37
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.464,00 8.562,00
II. Sachanlagen 1.334.947,92 1.373.856,42
III. Finanzanlagen 88.527.400,09 85.579.302,95
B. Umlaufvermögen 34.667.614,55 35.637.522,78
I. Vorräte 30.933,75 31.078,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.572.362,30 35.602.658,07
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17.608,22 16.964,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 64.318,50 3.786,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.862.903,32 4.845.677,99
Aktiva 128.399.329,88 127.444.922,14

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 121.548.595,42 121.229.865,32
I. Geschäftsguthaben 124.301.763,41 117.316.360,88
davon der verbleibenden Mitglieder 121.883.796,74 116.051.817,92
davon der ausscheidenden Mitglieder 2.417.966,67 1.264.542,96
davon rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsguthaben 18.434.285,65 19.746.176,65
II. Kapitalrücklage 445.435,16 447.835,16
III. Ergebnisrücklagen 1.789.635,75 1.789.635,75
IV. Verlustvortrag 2.425.259,47 -6.389.562,71
V. Jahresfehlbetrag 2.562.979,43 4.713.529,18
B. Rückstellungen 154.258,00 4.892.941,54
C. Verbindlichkeiten 6.696.476,46 1.317.824,54
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.019.389,96 1.201.993,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.677.086,50 115.831,33
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.290,74
Passiva 128.399.329,88 127.444.922,14

Anhang zum 31. Dezember 2021

1. Angaben zur Gesellschaft

Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG mit Sitz in 21255 Tostedt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter der Nummer HRGN 100021 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vor-  schriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB sowie des Genossenschaftsgesetzes erstellt.

3. Angaben zu Bilanz- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab- grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts an- deres bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Ge- schäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Ge- schäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäfts- jahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens    ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt worden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtig worden.

Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüg- lich der planmäßigen Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bewertet. Hierin sind Zahlungen für zukünftige Kapitalerhöhungen in Höhe von € 2.009.449,04 enthalten.

UMLAUFVERMÖGEN
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwert- berichtigungen berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in der Höhe des nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkenn- baren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des  Geschäftsjahres.

VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum Höheren Tageswert angesetzt.

Es gibt keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren und keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte Dritter gesichert sind.

4. Angaben zu bestimmten Sachverhalten

Größenangaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Absatz 1 HGB.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Forderungen gegen Mitglieder € 19.315.935,68
Forderungen gegen Andere €    65.139,41
€ 19.381.075,09

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Forderungen:

1. aus Darlehen € 17.425.460,05
2. aus Lieferungen und Leistungen € 7.552.259,55
3. aus sonstigen Vermögensgegenständen  € 3.718.566,19
Verbindlichkeiten:
1. aus Lieferungen und Leistungen  €  0,00

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, beträgt €       119.266,11
davon gegenüber Gesellschaftern €        0,00
Angaben zur Geschäftsführung


Vorstände während des Geschäftsjahres waren und sind
Herr Thomas Limberg, Drochtersen, (Vorsitzender), Herr Johan Zwart, Harsefeld.

Aufsichtsratsmitglieder während des Geschäftsjahres waren und sind
Herr Gerhard Köhnholdt, Hamburg, Verwaltungsangestellter, (Vorsitzender)

Herr Peter Behrens, Hamburg, Werbe- und Mediengestalter,
Herr Michael Pehmüller, Drochtersen, Mediengestalter.

Vergütungen an Vorstand

Die Vorstandsmitglieder erhielten im Jahre 2021 eine Vergütung von € 161.083,83.

Beschäftigte
Die Gesellschaft beschäftige im Wirtschaftsjahr 2021 durchschnittlich 22 Arbeit-        nehmer (Vorjahr 26).

sonstige Berichtsbestandteile

 

Drochtersen, den 24.11.2022

gez. Thomas Limberg

gez. Johan Zwart

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2022 festgestellt.

Natürlich muss man jetzt auch einmal die jubelnden Vermittler fragen „wie blöd wart ihr denn eigentlich?“ Habt ihr nur die dicke fette Provision kassiert und deshalb noch auf der letzten Generalversammlung „Alles wird Gut“ geschrien? Ganz ehrlich, als Genossenschaftsmitglied würde ich den, der mir diese Kapitalanlage vermittelt hat, natürlich in Haftung für den mir entstandenen Schaden nehmen.Ein Vermittler hat natürlich die Pflichtsich fortlaufend darüber zu informieren, was mit dem Investment los ist.

Was wir auch erleben werden sind „menschliche Schicksale“, denn aus meiner Sicht werden einige Personen ihr Vermögen verlieren und auch in Privatinsolvenz gehen.

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