Auch wir finden Datenschutz natürlich völlig in Ordnung und auch gut und vernünftig. Schaut man sich dann aber derzeit die aktuelle BaFin Seite an, dann fragt man sich als außenstehender Leser schon, was solch eine Veröffentlichung dann für einen Sinn macht?
Kann man sich diese Veröffentlichung dann nicht eigentlich „sparen“?
BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 8. August 2019 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 4.000 Euro wegen Verstößen gegen Artikel 15 i.V.m. Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a Unterabsatz i der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
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