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Was droht den Anlegern da noch?

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Nach unseren Erkenntnissen gibt es derzeit eine Menge weiterer Überprüfungen von Vertriebsprodukten bei der BaFin. Hier insbesondere von Produkten die als Nachrangdarlehen konzipiert waren und sind. Hier sieht die BaFin nahezu erst mal immer den Verdacht das ein Einlagegeschäft vorliegt. Dies kann bedeuten das wir in den nächsten Wochen und Monaten noch so manche Meldung über eine Rückabwicklungsverfügung auf der BaFin Seite lesen werden. Meldungen die dann immer auch mit Anlegerschicksalen verbunden sein werden.Anlegerschicksale deshalb, weil nahezu alle Rückabwicklungsverfügungen dann in der Folge auch mit einer Insolvenzmeldung des jeweiligen Unternehmens verbunden werden können, denn die meisten betroffenen Unternehmen von solchen Rückabwicklungsverfügungen der BaFin. haben dann zu diesem Zeitpunkt gar nicht die liquiden Mittel um der BaFin Rückabwicklungsverfügung auch Folge leisten zu können.

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