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Was dürfen Läden in Sachsen noch verkaufen?

jorono (CC0), Pixabay
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Bisher drückte sich die sächsische Landesregierung um eine klare Definition, was zur Grundversorgung gehört.

Erst sollten Supermärkte und Drogerien Bereiche abtrennen – für Waren, die nicht zum „täglichen Bedarf“ gehören. Das war am Freitag und sorgte von Görlitz bis Plauen für Verwirrung. Denn was nicht verkauft werden darf, wollte der Freistaat den Händlern auch nicht sagen.

Jetzt die Kehrtwende. Nun dürfen Märkte, die mehr als 50 Prozent Lebensmittel und Drogerie-Artikel anbieten, auch wieder die sogenannten Non-Food-Artikel verkaufen. Sachsen übernimmt damit das bayerische Prinzip.

Einfacher wäre es gewesen, den Läden weiterhin das Sortiment erlauben zu verkaufen, was man bisher auch schon angeboten hatte. Auf die Idee ist man dann aber in Sachsen nicht gekommen.

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