Startseite Allgemeines Was für eine Erkenntnis
Allgemeines

Was für eine Erkenntnis

Teilen

Schiffsfonds sind ungeeignet für die Altersvorsorge. In diesem Sinn hat aktuell auch das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 entschieden Az.: 7 O 236/13. Die 7. Zivilkammer stellte fest, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative Geldanlagen seien, die sich nur für Anleger eignen, die bereit seien, die besonderen Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch einzugehen. Als Altersvorsorge seien sie aber generell ungeeignet. Dies kann man in einer Veröffentlichung im Internet lesen. Nun, nichts hat so viel Verluste eingebracht für Anleger wie Schiffsfonds. Und Dutzende von Vermittlern wurden genau deshalb verurteilt, an ihre Kunden Schadensersatz zu bezahlen, weil sie dem Kunden „vergessen hatten“, genau dies mitzuteilen. Ob es deshalb der Erwähnung eines neuen Urteils bedarf? Nun, wer es bisher nicht gewusst hat, der weiss es jetzt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Moin

EKD: Weihnachten als Quelle der Hoffnung trotz Krisen Die Evangelische Kirche in...

Allgemeines

Christian Lindner und die FDP: Zurück in den Bundestag – mit 137 Milliarden Gründen für „Freiheit“

Da ist er wieder, unser Lieblings-Finanzjongleur Christian Lindner, bereit für die Bundestagswahl...

Allgemeines

Frau in New Yorker U-Bahn angezündet: Mordanklage gegen Verdächtigen

In New York erschüttert ein grausames Verbrechen die Stadt: Am vergangenen Sonntag...

Allgemeines

Night News

Bundespräsident Steinmeier ruft zu Zusammenhalt nach Magdeburger Anschlag auf Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier...