Schiffsfonds sind ungeeignet für die Altersvorsorge. In diesem Sinn hat aktuell auch das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 entschieden Az.: 7 O 236/13. Die 7. Zivilkammer stellte fest, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative Geldanlagen seien, die sich nur für Anleger eignen, die bereit seien, die besonderen Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch einzugehen. Als Altersvorsorge seien sie aber generell ungeeignet. Dies kann man in einer Veröffentlichung im Internet lesen. Nun, nichts hat so viel Verluste eingebracht für Anleger wie Schiffsfonds. Und Dutzende von Vermittlern wurden genau deshalb verurteilt, an ihre Kunden Schadensersatz zu bezahlen, weil sie dem Kunden „vergessen hatten“, genau dies mitzuteilen. Ob es deshalb der Erwähnung eines neuen Urteils bedarf? Nun, wer es bisher nicht gewusst hat, der weiss es jetzt.
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