Diese Frage bekommen wir in den vergangenen Wochen häufiger gestellt, da wir das Immobiliencrowdfunding doch sehr kritisch sehen. Nichts haben wir gegen Crowdfunding. Im Gegenteil, so wie Crowdfunding einst gedacht war, war das eine tolle und geniale Sache. Crowdfunding sollte Ideen fördern bzw. denen eine Chance geben, die von den Banken kein Geld bekamen.
Nicht gedacht haben wir damals an Immobiliencrowdfunding, und die Macher der Ausnahmebestimmung beim Kleinanlegerschutzgesetz auch nicht. Nun kann man ja argumentieren, das das eben Unternehmen sind, die für ihre Projekte sonst bei Banken kein Geld bekommen würden.
Das kann durchaus sein, aber warum soll dann bitteschön der Kleinanleger ins Risiko gehen? Wir sind der Meinung, dass derjenige, der ein Millionenprojekt im Immobilienbereich angehen kann, auch 25.000 Euro übrig haben sollte für ein anständiges BaFin gestattetes Prospekt. Nun will der Gesetzgeber das nicht gewollte Immobiliencrowdfunding zunächst nicht gesondert neu regeln, sondern sich das bis zum Jahre 2019 anschauen. Bis dahin werden wir sicherlich so manche Pleite erlebt haben. Die geschädigten Anleger sollten sich dann ihr Geld bei den verantwortlichen Politikern wiederholen.
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