Zumindest konnte man der Internetseite der bc connect GmbH entnehmen, dass es eine Zusammenarbeit gab.
Auffällig ist dann, dass die Internetseite von Seiten der bc connect GmbH nach unserer Presseanfrage an Rechtsanwalt Mingers offensichtlich ganz schnell verändert wurde.
Eine Antwort haben wir von Rechtsanwalt Mingers dann auch nicht bekommen, da fragen wir uns in der Redaktion natürlich auch „warum nicht?“. Gibt es dort möglicherweise irgendetwas, was man nicht wissen soll?
Gegen eine „normale geschäftliche Zusammenarbeit“ wäre doch von niemanden etwas einzuwenden. Nun, Rechtsanwalt Mingers wird wissen, warum er die Presseanfrage dann nicht beantwortet hat.
Möglicherweise fragt aber auch der Insolvenzverwalter einmal bei Rechtsanwalt Mingers nach, denn es könnte ja sein, dass es da noch Provisionsansprüche von Seiten der bc connect geben könnte. Umsonst wird man das bei bc connect nicht gemacht haben.
So sah die Seite einstmals aus.
FireShot Capture 166 – BC-CONNECT – bcconnecramingerscooperation
So sieht die Seite aktuell aus:
https://bcconnect.de/inhaltseite.php?ID=4
Wir frgaen uns natürlich in der Redaktion auch, was Rechtsanwalt Markus Mingers möglicherweise von dem Betrugsmodel der bc connect, und ob er etwas wusste? Wir gehen in der Redaktion davon aus, dass man sich seine Geschäftspartner doch sicherlich vor einer Zusammenarbeit genau anschaut.
Haben Sie das getan Herrn Mingers?
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