Das deutsche und das angelsächsische Recht (auch bekannt als „Common Law“) sind zwei verschiedene Rechtssysteme, die sich in ihrer Entwicklung, Struktur und Methodik stark voneinander unterscheiden.
Herkunft und Entwicklung:
Deutsches Recht: Das deutsche Rechtssystem basiert auf dem kontinental-europäischen Zivilrecht, das aus dem römischen Recht hervorgegangen ist und durch Kodifikationen in Form von umfassenden Gesetzbüchern (wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch) gekennzeichnet ist.
Angelsächsisches Recht: Das angelsächsische Recht, insbesondere in Ländern wie dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten, basiert auf dem Common Law, das seine Wurzeln in den Gerichtsentscheidungen hat, die von Richtern im Laufe der Jahrhunderte gefällt wurden. Im Common Law spielen Präzedenzfälle (Entscheidungen in früheren ähnlichen Fällen) eine entscheidende Rolle.
Struktur und Methodik:
Deutsches Recht: Im deutschen Recht ist die Gesetzgebung durch den Gesetzgeber die Hauptquelle des Rechts. Gesetze sind meist abstrakt und allgemein formuliert und Richter interpretieren diese Gesetze in speziellen Fällen.
Angelsächsisches Recht: Im angelsächsischen Recht sind die Gerichtsentscheidungen, insbesondere die der höheren Gerichte, die Hauptquelle des Rechts. Richter interpretieren und ergänzen die Gesetze und schaffen dabei neue Rechtsprinzipien, die in zukünftigen Fällen angewendet werden. Dies wird als „Case Law“ oder „Präzedenzfallrecht“ bezeichnet.
Es ist wichtig zu beachten, dass trotz dieser grundlegenden Unterschiede in der heutigen Welt viele Aspekte des deutschen Rechts und des angelsächsischen Rechts einander beeinflussen und sich überschneiden, insbesondere durch internationale Verträge und das EU-Recht.
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