Die D&O-Versicherung steht für „Directors and Officers Liability Insurance“ und ist eine Art von Haftpflichtversicherung. Sie schützt Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und andere leitende Angestellte (sog. Organmitglieder) vor persönlichen Haftungsansprüchen, die aus ihrer Tätigkeit im Unternehmen resultieren könnten. In Deutschland wird sie häufig auch als „Organ- oder Manager-Haftpflicht“ bezeichnet.
Nutzen und Funktion der D&O-Versicherung:
Schutz vor persönlicher Haftung: Wenn ein Manager im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen Fehler begeht, der zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen oder Dritte führt, kann dieser Manager persönlich haftbar gemacht werden. Die D&O-Versicherung schützt vor solchen finanziellen Ansprüchen.
Rechtsschutzfunktion: Die Versicherung übernimmt oft die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, unabhängig davon, ob der Manager letztlich haftbar gemacht wird oder nicht. Sie übernimmt in der Regel die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.
Schutz für das Unternehmen: Unternehmen bieten ihren Managern oft eine D&O-Versicherung als Teil des Vergütungspakets an. Dies kann dabei helfen, qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und zu halten, da es ihnen eine zusätzliche Sicherheit bietet.
Schadenverhütung: Die Existenz einer D&O-Versicherung kann auch präventiv wirken, indem sie Unternehmen und ihre Führungskräfte dazu anhält, Best Practices und Governance-Richtlinien zu befolgen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Schutz vor globalen Risiken: Viele Unternehmen operieren global und sind daher unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und Risiken ausgesetzt. Eine internationale D&O-Versicherung kann Managern Schutz bieten, unabhängig davon, in welchem Land ein Anspruch geltend gemacht wird.
Achtung!Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle von Managern verursachten Schäden durch eine D&O-Versicherung gedeckt sind. Vorsätzliche Rechtsverstöße oder betrügerisches Verhalten werden in der Regel nicht abgedeckt. Es ist auch üblich, dass die Versicherung einen Selbstbehalt vorsieht, d.h. einen Betrag, den der Versicherte selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt.
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