Die KGaA ist eine Rechtsform für Unternehmen, die eine Mischung aus einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG) darstellt. Die Abkürzung steht für „Kommanditgesellschaft auf Aktien“.
Bei einer KGaA gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: die Komplementäre und die Kommanditaktionäre. Die Komplementäre haften unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der KGaA und haben die Geschäftsführung inne. Die Kommanditaktionäre beteiligen sich nur mit ihrem eingezahlten Kapital und haften nur in Höhe ihrer Einlage.
Die KGaA kann Aktien ausgeben und somit auch an der Börse gehandelt werden. Dadurch kann sie im Gegensatz zur normalen KG eine höhere Eigenkapitalbasis aufbauen und leichter Kapital beschaffen. Die Rechtsform ist insbesondere für größere Unternehmen geeignet, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrem Unternehmen wünschen.
Eine KGaA ist im Handelsregister eingetragen und unterliegt den Vorschriften des Aktiengesetzes sowie des Handelsgesetzbuches.
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