Stand heute hat Ihr Unternehmen, das sich gerne als kompetenter Marktführer in der Solarbranche sieht, nachweislich nicht die gesetzliche Vorschrift zur Hinterlegung der Bilanz aus dem Jahre 2022 erfüllt.
Genau diese hätten Sie eigentlich bis zum 31. Dezember 2023 hinterlegen müssen, damit diese eingesehen werden kann. Solches Nichterfüllen gesetzlicher Vorschriften schafft kein Vertrauen bei den Kunden, aber auch nicht in der Branche, denn man muss nicht nur mit Umsatz vorangehen, sondern auch mit anderen wichtigen Dingen, wie zum Beispiel der Veröffentlichung der Bilanzen, die zur Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben sind.
Nun kann man über die Hintergründe der Nichthinterlegung nur Mutmaßungen anstellen, aber das wollen wir an dieser Stelle nicht tun. Tatsache ist aber, dass das Bundesamt für Justiz, zuständig für die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinie zur Hinterlegung von Bilanzen, bereits ein Ordnungsgeldverfahren gegen Sie eingeleitet hat. Zumindest hat man uns dies in einer Mail auf unsere Mitteilung hin bestätigt. Ganz ehrlich, Herr Hammer und Herr Bräuer, manchmal habe ich das Gefühl, Sie leben in einer „Pippi-Langstrumpf-Welt“ – Sie verzeihen mir diesen Vergleich bestimmt.
Aber schaut man sich zum Beispiel auch die scheinbar mehr werdenden Kundenbeschwerden an, dann fragt man sich auch hier, ob solch ein Verhalten dann zu einem Mit-Marktführer der Solarbranche passt. Wir haben da eine klare Meinung.
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