Eine gute, aber derzeit wohl nicht seriös zu beantwortende Frage, die Anleger hier stellen. Das Geld ist nicht weg, wie es so schön heißt, es hat nur Jemand anderes. Natürlich wird die zuständige Ermittlungsbehörde, aber auch der Insolvenzverwalter, der Spur des Geldes folgen, um genau das herauszufinden. Der Insolvenzverwalter wird dann dem einen oder anderen Geldempfänger eine Aufforderung übermitteln, die erhaltenen Gelder zurückzuzahlen. Es ist müßig, und letztlich auch nicht seriös, darüber jetzt zu spekulieren. Hier muss man dann auf die Ergebnisse der Ermittlungsbehörden und des Insolvenzverwalters abwarten.
Interessant ist aber auch die Frage von mehreren Anlegern, „ob die Berater dann eine Versicherung haben?“ Nun, das wird sicherlich so ein. Einige der Vermittler werden sicherlich eine Vermögensschadenhaftpflicht haben, die in Anspruch genommen werden kann, wenn der Berater eine Falschberatung durchgeführt hat. Das wiederum muss dann aber erst einmal gerichtlich nachgewiesen werden. Eine Falschberatung wäre zum Beispiel, wenn der Berater den Anleger nicht auf das vorhandene Totalverlustrisiko aufmerksam gemacht hätte, oder das Emissionsprospekt nicht v o r dem Abschluss des Vertrages übergeben hätte usw. Grundsätzlich sollte jedes Beratungsgespräch ja mit einem Beratungsprotokoll abgeschlossen werden und Ihnen daher vorliegen. Schauen Sie doch mal da hinein, was dort dokumentiert ist.
Kommentar hinterlassen