Da haben wir uns in der Redaktion in der Tat dann doch „die Augen gerieben“, denn was macht so ein Mini-Investment mit der Deutschen Finance denn für einen Sinn?
Schaut man sich einmal die vergangenen Investments der DF Deutschen Finance an, dann kann man hier, was die Größe betrifft, sicherlich von einem Absturz reden.
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Natürlich ist das ein Investment mit Totalverlustrisiko:
Die mit dem Wertpapier und der Emittentin verbundenen Risiken
Der jeweilige Anleihegläubiger sollte alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nach-
folgend können nicht sämtliche, sondern nur die wesentlichen mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeführt werden.
Die nachfolgenden Risiken sind aus Sicht der Emittentin wesentlich.
Mit den Wertpapieren verbundene Risiken:
Vorzeitige Rückzahlung der Wertpapiere durch die Emittentin: Es besteht das Risiko, dass die Anleihegläubiger aufgrund
der verkürzten Laufzeit der Wertpapiere nur eine geringere Gesamtrendite erhalten. Auch besteht das Risiko, dass die Anleihegläubiger den aus der Rückzahlung vereinnahmten Betrag lediglich mit einer niedrigeren Rendite reinvestieren können (sogenanntes Wiederanlagerisiko).
Technologierisiko: Die Wertpapiere werden auf Basis der Blockchain–Technologie begeben, welche wiederum auf der DLT
basiert, eine Technologie, die verhältnismäßig jung und ansatzweise unerprobt ist. Langzeitbeobachtungen zu dieser Technologie fehlen. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der genutzten Blockchain könnte die Rückzahlung der Wertpapiere beeinträchtigen.
Internetstörungen: Die Funktionsfähigkeit des Kryptowertpapierregisters, in welchem die Wertpapiere eingetragen sind sowie der digitalen Geldbörse (Wallet) der Anleihegläubiger, hängt von der Funktionsfähigkeit des Internets bzw. der Internetverbindung ab. Eine erhebliche Störung des Internets oder der Internetverbindung könnte sich nachteilig auf eine Anlage in die Wertpapiere auswirken. Anleihegläubiger könnten beispielsweise ihre Wertpapiere nicht veräußern, um benötigte Liquidität zu erlangen.
Hackerangriffe: Es könnte sein, dass sich Hacker einen unautorisierten Zugriff auf die Kundendaten (z.B. Adresse, Mail, Konto, Public Key) bei der DF Deutsche Finance Capital GmbH oder der Registerführenden Stelle verschaffen. Durch gezielte E-Mails (sogenannte Phishing-Mails) an die gehackten E-Mailadressen und der Ausführung der Handlung durch die Anleihegläubiger, die seitens der Hacker durch diese Phishing-Mails erstrebt wird (z.B. Eingabe bzw. Herausgabe von Passwörtern), könnten die lokalen Rechner der Anleihegläubiger ausspioniert und dabei auch Informationen zum Private Key erlangt werden. Hierdurch könnten die unbefugten Dritten versuchen Wertpapiere in der Blockchain an sich selbst oder an andere zu übertragen. Ein solcher Hack könnte zum Verlust der Anteile an den Wertpapieren führen.
Eigenverwahrung der Wertpapiere: Die Wertpapiere werden bei ihrer Ausgabe den jeweiligen digitalen Geldbörsen (Wallets)
der Anleihegläubiger zugeteilt. Danach können Anleihegläubiger nur mittels ihres Private Key über die Wertpapiere verfügen.
Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet des jeweiligen Anleihegläubigers missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Die Anleihegläubiger hätten in dieser Zeit keine Möglichkeit, auf ihre digitale Geldbörse (Wallet) und damit auf die Wertpapiere zuzugreifen.
Mit der Emittentin verbundene Risiken:
Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann, einzeln oder zusammen mit anderen Umständen, die Geschäftstä-
tigkeit der Emittentin wesentlich beeinträchtigen und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Vermögens–, Finanz–und Ertragslage haben, was den Totalverlust des eingesetzten Kapitals der Anleihegläubiger zur Folge haben kann.
Abhängigkeit der Emittentin von den zu erwerbenden Vermögensgegenständen und Beteiligungen: Die geschäftlichen Aktivitäten der Emittentin beschränken sich auf die Verwaltung ihres Vermögens. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt
im Wesentlichen von dem Wert der zu erwerbenden Vermögensgegenstände und Beteiligungen sowie der Vergabe von qualifizierten nachrangigen Darlehen ab. Es besteht das Risiko, dass mit den getätigten Investitionen keine ausreichenden Erträge erwirtschaftet werden. Dies könnte die Fähigkeit der Emittentin, ihren Zinszahlungs– und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern nachzukommen, erheblich beeinträchtigen.
Blind–Pool–Risiko: Die der Beteiligung zugrundeliegenden Investitionen stehen zum Datum des Wertpapierinformations-blatts noch nicht fest. Das Risiko dieses sogenannten Blind–Pool–Konzepts besteht darin, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die Emissions erlöse zur Verfügung stehen, möglicherweise keine attraktiven Angebote vorhanden sind und deshalb das Kapital in ein verfügbares Zielinvestment oder in mehrere Zielinvestments mit u. U. höherem Risikoprofil, schlechterer Performance oder allgemein erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht investiert werden kann. Die Realisierung dieses Risikos kann sich negativ auf die Rückflüsse aus den Zielgesellschaften auswirken, was dazu führen kann, dass die Emittentin ihre Zahlungs-verpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, da sie über kein weiteres Vermögen verfügt.
Exit–Risiko: Es besteht das Risiko, dass die Erlöse oder Wertentwicklungen der Zielgesellschaften und deren Investments nicht in der prognostizierten Höhe erzielt werden können. Außerdem besteht das Risiko, dass die Beendigung einer Beteiligung an einer Zielgesellschaft bzw. die Verwertung eines von dieser gehaltenen Vermögensgegenstände aufgrund der Marktlage, der Ertragssituation oder sonstiger ungünstiger Rahmenbedingungen zum vorgesehenen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Die Verwirklichung dieses Risikos kann sich über die Emittentin auf die Anleihegläubiger auswirken und könnte dazu führen, dass Auszahlungen und Rückzahlungen an die Anleihegläubiger gemindert werden oder völlig ausbleiben.
Risiko durch Kapitalabrufe: Die Emittentin wird im Zusammenhang mit Investitionen in Zielgesellschaften Beteiligungsverträge eingehen, die Kapitalabrufe vorsehen. Diese Verträge verpflichten die Emittentin, bis zur Höhe einer vorher festgelegten Summe auf Abruf der Zielgesellschaft Kapital zur Verfügung zu stellen. Der Zeitpunkt und genaue Umfang dieser Kapitalabrufe sind jedoch durch die Emittentin nicht steuerbar. Hierdurch können – insbesondere bei unplanmäßig zusätzlichen und gleichzeitigen Kapitalabrufen mehrerer Zielgesellschaften – Liquiditätsengpässe auftreten. Falls ungeplante Kapitalabrufe erfolgen und keine ausreichende Zwischenfinanzierung vereinbart werden kann, steigt das Risiko von Zahlungsverzögerungen bis hin zur Illiquidität, was zur Insolvenz der Emittentin führen kann. Die Realisierung dieses Risikos kann nachteilige Auswirkungen auf die Rückflüsse an die Anleihegläubiger haben.
Abhängigkeit von Dienstleistern: Die Emittentin ist von einer Reihe von Dienstleistern und deren jeweiligen aufsichtsrechtli-
chen Genehmigungen abhängig, um Wertpapiere zu begeben. Zu den Dienstleistern gehören insbesondere die DF Deutsche Fi-
nance Systems GmbH, die das Kryptowertpapierregister als Registerführende Stelle nach dem eWpG führen wird. Falls die DF
Deutsche Finance Systems GmbH die entsprechende Erlaubnis nicht erhält, müssen unter Umständen Verträge mit externen Re-
gisterführern geschlossen werden. Dies kann zu höheren Kosten führen, was die Rückflüsse an die Anleihegläubiger negativ
beeinflussen kann.
5. Verschuldungsgrad der Emittentin
Die Emittentin hat noch keinen Jahresabschluss erstellt. Ein Verschuldungsgrad kann daher nicht ermittelt werden.
6. Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen
Die Anleihegläubiger haben das Recht auf Zahlung von Zinsen und Rückzahlung des Nennbetrages am Ende der Laufzeit. Die
Liquidität der Emittentin ist dabei abhängig von der Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit und den hieraus zu erzielenden Erlösen.
Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt im Wesentlichen von dem Wert der zu erwerbenden Vermögensgegenstände und
Beteiligungen ab. Die Wertentwicklung dieser hängt dabei insb. von der Entwicklung des Marktes ab (allgemeine regionale oder
weltweite Konjunktur, Markt– und Standortentwicklung, Nachfrage, Umwelteinflüsse etc.) (nachfolgend zusammengefasst unter dem Begriff „Marktbedingungen“).
Positives Szenario: Bei positiver Wertentwicklung aufgrund positiver Marktbedingungen erhalten die Anleihegläubiger zum
Laufzeitende den Nennbetrag samt Zinsen und Bonus zurück.
Neutrales Szenario: Bei neutraler Wertentwicklung aufgrund neutraler Marktbedingungen erhalten die Anleihegläubiger zum
Laufzeitende den Nennbetrag samt Zinsen zurück.
Zitat Ende
Wenn man das dann ALLES gelesen hat und sich einmal genauer überlegt, welches Risiko man dort als Anleger mit einem Investment eingeht, dann würde ich von dem Geld lieber in Urlaub fahren.
Auf nachfolgendem Screenshot können sie sich einmal anschauen, welche Produkte im vorigen Jahr vom Vertrieb her eingestellt wurden.
FireShot Capture 044 – Suchergebnis – Bundesanzeiger – www.bundesanzeiger.de
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