Die Abrechnungsstelle der kassenärztlichen Vereinigung kann es doch eigentlich ganz einfach machen. Jedes Unternehmen, welches ihnen gegenüber Schnelltests abrechnet, muss bei der Abrechnung den Nachweis über gelieferte Schnelltestkits, an das Unternehmen automatisch und unaufgefordert beifügen.
Rechnet das Unternehmen dann mehr Schnelltests ab, als es Testkits gekauft hat, dann ist das sicherlich erklärungsbedürftig von Seiten des Unternehmens her. Natürlich kann man auch hier „tricksen“, aber so einfach ist das dann nicht mehr, wie es im Moment wohl möglich ist, bei der Abrechnung solcher Schnelltests zu betrügen.
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