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Was kann die BaFin für Sie tun?

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Aufgaben der integrierten Behörde BaFin

Die BaFin beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, Ver- sicherer und Pensionsfonds sowie Kapitalverwaltungs- gesellschaften und Investmentfonds. Darüber hinaus überwacht sie den Wertpapierhandel, etwa auf Insiderhandel und Marktmanipulation, und ist nationale Abwicklungsbehörde.

Aufgabe der integrierten Behörde BaFin ist es, die Funk- tionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarktes zu sichern. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.

Daher achtet die BaFin darauf, dass die Marktteilneh- mer sich an die einschlägigen Gesetze halten. Darüber hinaus betreibt die BaFin auch kollektiven Verbraucher- schutz. Beispielsweise kann sie – bei erheblichen Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes – den Ver- trieb eines Produktes beschränken oder das Produkt gar verbieten.

Beschwerde bei der BaFin

Wenn Sie sich im Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren oder Vermögensanlagen schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren haben oder Ihnen ein Angebot suspekt vorkommt, schreiben Sie uns.

Bitte beachten Sie jedoch: Wir können Ihre Beschwerde nur dann aufnehmen, wenn das betroffene Unterneh- men unserer Aufsicht unterliegt. In einem solchen Fall wenden wir uns an das Institut oder den Anbieter und haken nach. Ihre Hinweise helfen uns, Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen aufzudecken und dagegen vorzugehen.

Die BaFin kann einzelne Streitfälle allerdings nicht ver- bindlich entscheiden. Die Sachverhaltsaufklärung und Beweiswürdigung in Zivilverfahren ist Aufgabe der Ge- richte. Nur sie können streitige Rechtsansichten ver- bindlich klären und die Unternehmen zu einer Zahlung verpflichten.

Schlichtungsstelle bei der BaFin

Die BaFin hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet (schlichtungsstelle@bafin.de). Sie befasst sich mit Strei- tigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagege- setzbuch sowie bei Bankgeschäften und Finanzdienst- leistungen, sofern keine private, anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist.

Geht es um Verbraucherrechtsstreitigkeiten, die Vor- schriften des Kapitalanlagegesetzbuches über Invest- mentfonds und deren Verwaltungsgesellschaften betref- fen, können Sie sich in vielen Fällen an die anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle des Bundesver- bandes Investment und Asset Management e.V. (www.ombudsstelle-investmentfonds.de) wenden.

Bei Streitigkeiten mit Geschlossenen Fonds kann die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen (www.ombudsstelle.com) eine geeignete Anlaufstelle sein.

Eine Liste aller anerkannten, privaten Verbraucher- schlichtungsstellen und weitere Informationen zur Mög- lichkeit der Beschwerde und zur Schlichtung finden Sie auf unserer Internetseite (www.bafin.de).

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