Wenn der Unfallgegner schuld hat, ist seine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Schaden zu bezahlen. Das gilt auch für ukrainische Fahrzeuge, die in Deutschland fahren. Ukrainische Fahrzeuge sind in Deutschland mit der Grünen Karte oder einer Grenzversicherung haftpflichtversichert. Die Grünen Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis, der in vielen Ländern gilt. Die Grenzversicherung ist eine kurzfristige Versicherung, die für einen bestimmten Zeitraum gilt, z. B. für einen Urlaub.
Wenn der Unfallgegner eine gültige Haftpflichtversicherung hat, können Sie Ihren Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Dazu müssen Sie der Versicherung einen Unfallbericht und die Schadenbelege vorlegen.
Die Versicherung des Unfallgegners wird dann den Schaden regulieren. In der Regel wird die Versicherung den Schaden direkt an Sie auszahlen.
Wenn der Unfallgegner keine gültige Haftpflichtversicherung hat, können Sie Ihren Schaden beim Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen geltend machen. Der Entschädigungsfonds ist eine staatliche Einrichtung, die in Fällen zahlt, in denen der Unfallverursacher nicht zahlungsfähig ist.
Um einen Schaden beim Entschädigungsfonds geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Dazu gehören ein Unfallbericht, die Schadenbelege und ein Nachweis, dass der Unfallgegner keine gültige Haftpflichtversicherung hat.
Der Entschädigungsfonds wird dann prüfen, ob Ihr Antrag begründet ist. Wenn der Antrag begründet ist, wird der Entschädigungsfonds den Schaden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro übernehmen. In der Praxis ist es jedoch sehr selten, dass ein Unfallgegner keine gültige Haftpflichtversicherung hat. In den meisten Fällen wird der Schaden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reguliert.
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