Viele Verbraucher:innen beschweren sich über lästige Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Energieversorgern, Banken, Versicherungen oder Zeitschriftenverlagen. Solche Anrufe können ärgerliche Folgen haben: Betroffene erhalten Rechnungen, oder es wird ihnen Geld vom Konto abgebucht. Trotz hoher Bußgelder kommen unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge immer noch vor. Zudem werden häufig persönliche Daten abgefragt und weitergegeben, was noch mehr unerwünschte Anrufe von anderen Anbietern nach sich zieht.Sie können nicht mit absoluter Sicherheit verhindern, dass Sie ungewollte Werbeanrufe bekommen. Schon wenn Sie in einem öffentlichen Verzeichnis registriert sind, etwa im Telefonbuch, müssen Sie mit Telefonmarketing rechnen. Bei den meisten Werbeanrufen behauptet das Unternehmen aber, die Kund:innen selbst hätten zuvor ihre Einwilligung gegeben.
4 Tipps gegen unerwünschte Telefonwerbung:
- Geben Sie Unternehmen nur dann Ihre Telefonnummer, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist.
- Achten Sie bei jedem Vertragsabschluss auf Klauseln, die die Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben sollen – und streichen Sie diese! Solche Klauseln sind meistens mit „Datenschutz“ oder „Datenverarbeitung“ überschrieben und müssen klar vom anderen Text zu unterscheiden sein. Sie können zum Beispiel durch einen Rahmen oder Fettdruck besonders hervorgehoben sein. Nachträglich können Sie Unternehmen auffordern, Ihre Daten für Zwecke des Direktmarketings zu sperren. Eine Formulierungshilfe finden Sie in diesem Musterbrief.
- Gewinnspiele dienen vorwiegend dazu, Daten zu sammeln. Geben Sie, wenn Sie an Gewinnspielen teilnehmen, daher möglichst nicht Ihre Telefonnummer an. Oder, wenn es sich um eine Pflichtangabe handelt, widersprechen Sie der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken. Hierzu können Sie unseren Musterbrief als Formulierungshilfe nutzen.
- Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. 2022 hat die Behörde in mehreren Verfahren Bußgelder von mehr als 100.000 Euro wegen Telefonwerbung verhängt.
Dafür ist die Behörde aber auf Ihre Hinweise angewiesen. Melden Sie deshalb ungewollte Werbeanrufe. Das können Sie direkt hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun. Alternativ können Sie der Bundesnetzagentur auch eine E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben.
Dabei gilt: Je mehr Informationen Sie über den Werbeanruf geben können, desto leichter fällt es der Bundesnetzagentur, den Fall zu prüfen. Notieren Sie sich daher gleich nach dem Werbeanruf die Uhrzeit, die Telefonnummer sowie was beim Telefonat beworben wird.
Was kann ich während des Gesprächs tun?
Ruft Sie eine unbekannte Person mit einer Ihnen unbekannten Rufnummer an, sollten Sie besonders aufmerksam sein:
- Beenden Sie auffällige Gespräche lieber vorzeitig.
- Kontaktiert Sie jemand, der vorgibt, bereits mit Ihnen einen Vertrag zu haben und etwas besprechen zu wollen, etwa Ihr Energie- oder Telekommunikationsanbieter, fragen Sie gezielt nach Daten, die nur der Anbieter kennt.
- Sie können auch selbst bei der Anbieterhotline zurückrufen.
Stellen Sie generell Fragen statt Antworten zu geben. Die folgenden Tipps können Ihnen bei ungewollten Werbeanrufen helfen.
Was kann ich tun, wenn ich am Telefon bereits einen Vertrag geschlossen habe?
Zwar ist Telefonwerbung ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung rechtswidrig. Trotzdem können telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen – bis auf einige Ausnahmen – rechtlich wirksam sein.
Die Ausnahmen sind:
- Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen
- Verträge mit Lotterien
- einige Verträge über Energielieferungen wie Strom und Gas
- Verträge im Bereich Telekommunikation (Internet, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss)
Sie können telefonisch geschlossene Verträge in der Regel widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Diese Frist beginnt etwa bei Kaufverträgen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben, bei Verträgen über Dienstleistungen wie Beratungsleistungen aber bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch nicht, bevor der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat.
Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. In Zweifelsfällen können Sie Ihren Vertrag in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Den Widerruf müssen Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner erklären. Hierzu können Sie ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das Ihnen der Anbieter zur Verfügung stellen muss. Es reicht nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die Widerrufserklärung sollte mit enthalten sein. Eine Begründung müssen Sie jedoch nicht mitliefern, da ein Widerruf keiner Begründung bedarf. Da Sie die Absendung des Widerrufs im Streitfall beweisen müssen, ist es ratsam, den Widerruf als Einschreiben, etwa als Einwurf-Einschreiben, zu verschicken.
Wenn Ihnen am Telefon Verträge untergeschoben wurden: Diese Musterbriefe helfen
Ungebetene Anrufe, bei denen Ihnen Geldanlagen, Versicherungen oder Zeitungsabos aufgeschwatzt werden, müssen Sie sich nicht bieten lassen. Aber: Verträge, die Sie am Telefon abschließen, sind auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Ausnahme bilden Verträge zur Teilnahme an Gewinnspielen oder Lotterien, Energielieferverträge oder im Bereich Telekommunikation. In diesen Fällen muss Ihnen der Anbieter anschließend die Vertragsinformation in Textform zur Verfügung stellen. Verbraucher:innen müssen den Vertrag in Textform genehmigen, damit diese Verträge gültig sind.
Haben Sie einen solchen Vertrag am Telefon abgeschlossen, sollten Sie ihn möglichst schnell widerrufen. Die Frist dafür beträgt mindestens 14 Tage. Widersprechen Sie dabei der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken – denn auch darum geht es bei Gewinnspielen, Abos und Co. oft.
Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation passt.
Wie kann ich einen Verstoß melden?
Verbraucherzentrale und Bundesnetzagentur gehen gegen Werbeanrufe vor! Schreiben Sie die Antworten und die Telefonnummer des Anrufers am besten gleich mit. Das macht es Ihnen nachher einfacher, einen unseriösen Anruf zu melden.
Die abgefragten Informationen können Sie der Verbraucherzentrale zur Verfügung stellen. Diese prüft, ob rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber infrage kommen. Sie können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur außerdem ein Formular ausfüllen und so einen Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung mitteilen.
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