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Was machen die Insolvenzverwalter jetzt bei Infinus?

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Abwickeln? Zunächst einmal wird ein Insolvenzgutachten erstellt. Aus dem soll sich dann ergeben, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann, d.h. ist überhaupt genug Masse da um das Verfahren (den Insolvenzverwalter) zu bezahlen. Erst wenn das Gutachten vorliegt, entscheidet das Gericht, on das Verfahren eingeleitet wird. Auch der ganze Humbuk den manche Anlegerschutzanwälte schreiben ist reine Mandantenfängerei und mandantenabzocke. Kein seriöser Anwalt kann, außer Sie juristisch beraten, derzeit überhaupt was sinnvolles tun. Man sollte sich vor solchen  „Scharlatanen“ möglichst hüten, so ein Kollege der „Anlegerschutzanwälte“. Er sagt aber auch, einen juristischen rat einholen sollte sich jeder. Wir haben zu dem gesamten Thema am Wochenende viel mit Anwälten diskutiert, ob es überhaupt eine Chance gibt „Geld wiederzubekommen“ und was man bei den einzelnen Produkten beachten muss. Sie werden überrascht sein, wenn Sie Morgen unseren Artikel dazu lesen.

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