Frau Dr. Cronemeyer ist seit Jahren mit ihrer alten udn jetzt auch neuen Kanzlei der Rechtsvertreter der R&R Consultring GmbH, wenn es um presserechtliche Auseinandersetzungen geht. Auseinandersetzungen wo es im Kern immer um die Aussage zu dem Produkt ging, welches die BaFin nun untersagt hat.
Auch Frau. Dr. Cronemeyer sollte klar sein, das es nun für ihre Mandantin schwer werden wird, weitere Geschäfte mit Vertrieb und Kunden zu machen, denn es finden sich eben nun nicht nur Suchergebnisse „vom bösen Thomas Bremer“ im Internet, sondern auch von vielen anderen Portalen. Jeder Vertriebler und jeder Kunde wird also demnächst auf diese Verfügung der BaFin stossen und dann eben möglicherweise einen großen Bogen um das Unternehmen machen.
Viel wichtiger aus unserer Sicht, sehr geehrte Frau Dr. Cronemeyer, ist aber jetzt das diese Verfügung der BaFin nicht dazu führen darf, das Anleger/Kunden des Unternehmens hier nun Geld einbüßen. Da sehe ich klar eine „moralische Mitverantwortung“ Ihrer Kanzlei.
Vermutlich wird Ihre Mandantin nun auch wieder gegen diese Verfügung der BaFin angehen, würde ich vielleicht auch tun, aber das verändert ja nichts am derzeitigen Sachverhalt. Ich denke da sind wir uns dann Einig.
Wollen Ihre Mandanten Fuchs und Scherm noch eine Zukunft in der Finanzbranche haben, dann wird man sie auch daran messen wie doeser Vorgang nun für die Anleger ausgehen wird. Ob diese Verfügung dann möglicherweise auch strafrechtliche Folgen nach sich zieht das wissen wir nicht.
Wir, sehr geehrte Frau Dr. Cronemeyer, haben Ihren Mandanten das Angebot gemacht diese bei einer ordentlichen Abwicklung der BaFin verfügung zu unterstützen.
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