Die für Samstag geplante Großdemonstration von Gegnern der Corona-Auflagen darf nun endgültig stattfinden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin im Wesentlichen. Damit seien die beiden polizeilichen Versammlungsverbote vorläufig außer Vollzug gesetzt, teilte das OVG mit.
Es folgte damit dem Beschluss der Vorinstanz vom Freitag, wonach die von der Initiative „Querdenken 711“ geplante Kundgebung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern unter Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands stattfinden könne. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte die Demonstrationen verboten, weil Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung zu erwarten seien. Dagegen hatten die Organisatoren geklagt.
Die Polizeibehörde Berlin hatte dann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim OVG eingereicht. Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte dazu am Freitag: „Es gab aus unserer Sicht zu den Verboten keine Alternative, wenn wir eine Steigerung der Infektionen in Berlin vermeiden wollen.“ Denn Demonstranten wollten sich bewusst nicht an Hygieneregelen halten, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Sie verwies auf die Erfahrung vom 1. August.
Damals hatten nach Behördenangaben etwa 20.000 Menschen an einer Großdemonstration in Berlin teilgenommen – oft ohne Abstand und bewusst ohne Mund-Nasen-Schutz.
Durch das Verbot und die öffentliche Auseinandersetzung ist nun in Berlin eine aufgeheizte Stimmung entstanden, die dann möglicherweise am heutigen Tage in Auseinadersetzungen zwischen Polizei udn Demonstranten enden kann. Man kann nur hoffen, das diese Auseinandersetzungen dann nur eine kleine Randerscheinung bleiben werden.
Das die Demonstrationen stattfinden können, ist ein Sieg der Demokratie.
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