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Was Sie beim Beratungsprotokoll beachten sollten

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Unsere Tipps helfen Ihnen dabei, ein verbraucherfreundliches Protokoll Ihres Beratungsgesprächs zu bekommen.

Prüfen Sie das Protokoll Ihres Beratungsgesprächs genau. Es sollte für Sie verständlich formuliert sein, Quelle: artsocks – Fotolia.com

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass noch Defizite bei den seit Januar 2010 gesetzlich verpflichtenden Protokollen der Banken über Anlageberatungsgespräche bestehen.

Häufig wurden die Anforderungen der Kunden nicht ausreichend protokolliert. Hier die wichtigsten Punkte, die beim Beratungsprotokoll zu beachten sind:

Checkliste Beratungsprotokoll
Beratungsgespräche über Wertpapiere müssen protokolliert werden.
Das Beratungsprotokoll muss dem Verbraucher ausgehändigt werden.
Schauen Sie sich das Beratungsprotokoll genau an.
Das Protokoll sollte laut Gesetz die folgenden Angaben enthalten:

Anlass und die Dauer der Beratung,
die persönliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden,
die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe.
Die individuellen Wünsche des Kunden müssen berücksichtigt werden. Allgemeine Textbausteine sind dafür in der Regel nicht ausreichend.
Das Protokoll muss für Sie eindeutig und verständlich sein. Unterschreiben Sie keine Kauforder, wenn Sie in Ihrem Protokoll nicht alles geprüft und verstanden haben. Lassen Sie sich im Zweifelsfall Zeit oder befragen Sie einen Dritten.
Eine Unterschrift des Kunden unter das Beratungsprotokoll ist nicht erforderlich (auch nicht zur Bestätigung der Richtigkeit).
Hinweis:
Nutzen Sie (auch vor dem Beratungsgespräch) das Internetportal www.verbraucherfinanzwissen.de der Verbraucherzentrale NRW, um Ihre Erfahrungen mit dem Beratungsprotokoll mit anderen Verbrauchern auszutauschen.

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