Startseite Allgemeines Was Sie, ja Sie, beim Beratungsprotokoll wissen sollten
Allgemeines

Was Sie, ja Sie, beim Beratungsprotokoll wissen sollten

Teilen

In nahezu allen Prozessen wo es um angeblich falsch durchgeführte Anlageberatung geht, gewinnt das Beratungsprotokoll als Beweismittel immer mehr Bedeutung.


Was Sie beim Beratungsprotokoll beachten sollten: Unsere Tipps helfen Ihnen dabei, ein verbraucherfreundliches Protokoll Ihres Beratungsgesprächs zu bekommen.

Prüfen Sie das Protokoll Ihres Beratungsgesprächs genau. Es sollte für Sie verständlich formuliert sein, Quelle: artsocks – Fotolia.com

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass noch Defizite bei den seit Januar 2010 gesetzlich verpflichtenden Protokollen der Banken über Anlageberatungsgespräche bestehen.

Häufig wurden die Anforderungen der Kunden nicht ausreichend protokolliert. Hier die wichtigsten Punkte, die beim Beratungsprotokoll zu beachten sind:

Checkliste Beratungsprotokoll
Beratungsgespräche über Wertpapiere müssen protokolliert werden.
Das Beratungsprotokoll muss dem Verbraucher ausgehändigt werden.
Schauen Sie sich das Beratungsprotokoll genau an.
Das Protokoll sollte laut Gesetz die folgenden Angaben enthalten:
Anlass und die Dauer der Beratung,
die persönliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden,
die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe.
Die individuellen Wünsche des Kunden müssen berücksichtigt werden. Allgemeine Textbausteine sind dafür in der Regel nicht ausreichend.
Das Protokoll muss für Sie eindeutig und verständlich sein. Unterschreiben Sie keine Kauforder, wenn Sie in Ihrem Protokoll nicht alles geprüft und verstanden haben. Lassen Sie sich im Zweifelsfall Zeit oder befragen Sie einen Dritten.
Eine Unterschrift des Kunden unter das Beratungsprotokoll ist nicht erforderlich (auch nicht zur Bestätigung der Richtigkeit).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Elaris AG kein guter Tag für den Aktienkurs

Ja, schaut man sich den aktuellen Screenshot an, dann sehen Sie unsere...

Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...