Der Energieversorger Care-Energy AG kann Kunden im Netzgebiet des Übertragungsnetzbetreibers Tennet nicht mehr beliefern. Diese Kunden landen in der gesetzlichen Ersatzversorgung – und sollten jetzt handeln. In Baden-Württemberg sind der Verbraucherzentrale bisher keine Kündigungen der Verträge zwischen Netzbetreibern und Care Energy bekannt, so dass die Belieferung hier zunächst weiter geht, die künftige Entwicklung ist aber nur schwer vorhersehbar.
Das Wichtigste in Kürze:
- Nach eigenem Bekunden hat der Stromversorger Care-Energy AG dem Netzbetreiber Tennet gekündigt. Dadurch kann Care-Energy die Leitungen nicht mehr nutzen und nach eigenen Angaben die Kunden nicht mehr versorgen.
- Kunden in Baden-Württemberg sind bisher nicht betroffen.
- Wer betroffen ist, sollte jetzt den Zählerstand ablesen und den Vertrag mit „Care-Energy“ kündigen. Wer noch einen älteren Vertrag hat, bei dem Care Energy AG nicht zugleich Vertagspartner und Lieferant ist, muss die Kündigung an den Vertragspartner richten (und sollte zugleich auch den Lieferanten informieren).
- Jeder Betroffene sollte sich einen neuen Stromanbieter suchen, denn die Preise des örtlichen Grundversorgers sind oftmals höher.
Care-Energy ist seit längerem in den Schlagzeilen. Bei den Verbraucherzentralen melden sich Kunden, denen der Stromanbieter plötzlich gekündigt hat – angeblich aufgrund von Zahlungsrückständen. Die Kunden können diese Begründung nicht nachvollziehen.
Außerdem bekamen viele tausend Kunden insbesondere aus Hamburg und Mitteldeutschland Post von ihren lokalen Stromanbietern, die ihnen mitteilten, dass Care-Energy sie nicht mehr beliefere und sie deshalb jetzt in die Ersatzversorgung gefallen seien. Hintergrund war hier, dass der Netzbetreiber 50hertz, über dessen Netze der Strom zu den Kunden kommt, die Zusammenarbeit mit Care-Energy wegen Streitigkeiten eingestellt hatte.
Bundesnetzagentur hatte schon Verfahren eingeleitet
Wegen der vielen Beschwerden hat die Bundesnetzagentur Aufsichtsverfahren gegen die Care-Energy AG und ein weiteres Unternehmen der Care Energy Gruppe eingeleitet.
Jetzt hat Care-Energy die Zusammenarbeit mit einem weiteren Netzbetreiber, Tennet, fristlos gekündigt. Damit kann Care-Energy deren Leitungen auch nicht mehr nutzen und tausende Kunden in den betroffenen Gebieten nicht mehr versorgen.
Diese Bundesländer sind von der Tennet-Kündigung betroffen
Betroffen sind vorwiegend Kunden in den Bundesländern Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen. Auch diese Kunden müssen umgehend von ihrem jeweiligen örtlichen Versorger informiert werden, dass sie nun in die Ersatzversorgung gefallen sind.
Für die Kunden von Care Energy heißt das:
- Die Versorgung mit Strom ist nicht gefährdet, diese übernimmt automatisch der örtliche Ersatz- bzw. Grundversorger (das ist der Stromanbieter, der vor Ort die meisten Kunden hat – oftmals sind das Stadtwerke).
- Sobald Sie die gesicherte Information haben, dass Sie in der Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger sind, sollten Sie den Zählerstand ablesen und diesen sowohl dem örtlichen Versorger als auch dem Netzbetreiber und auch Care-Energy mitteilen, um sicherzustellen, dass korrekt abgerechnet wird.
- Der Vertrag mit Care-Energy endet nicht automatisch durch den Lieferstopp, Sie müssen selbst kündigen.
Achtung: Welche Verträge haben Sie mit Care-Energy?
Das Firmenkonstrukt von Care-Energy besteht aus mehreren Unternehmen. Überprüfen Sie daher anhand Ihrer Unterlagen, mit welcher Gesellschaft oder mit welchen Gesellschaften Sie Verträge geschlossen haben. Mitunter müssen Sie mehrere Kündigungen schreiben! Ausführliche Informationen und einen Musterbrief finden Sie hier.
- Die Ersatzversorgungs-Tarife sind zumeist teurer als die anderer Anbieter. Kunden sollten also tätig werden und sich einen neuen Anbieter suchen. Aus der Ersatzversorgung kann man kalendertäglich per Abschluss eines neuen Energieliefervertrages wechseln. Es gibt keine Kündigungsfrist.
- Die Ersatzversorgung dauert außerdem maximal drei Monate, danach landen Kunden, die nichts tun, automatisch in der Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Es lohnt sich jedoch, mit dem Grundversorger einen Sondervertrag abzuschließen oder nach einem neuen Anbieter Ausschau zu halten. Für die Kündigung des Grundversorgungstarifs muss eine Kündigungsfrist von 2 Wochen beachtet werden.
- Wichtig bei der Suche nach einem Anbieter: Meiden Sie Anbieter mit Vorauskasse, achten Sie auf kurze Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten von möglichst nicht über einem Jahr.
Ausführliche Informationen und einen Musterbrief zum Download finden Sie in unserem Artikel „Was tun, wenn der Stromlieferant nicht mehr liefert?“.
Quelle:VZ BW
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