Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen kennen Sie wahrscheinlich. Sie haben davon gelesen, mit Freunden darüber gesprochen und plötzlich flattert Ihnen selbst eines dieser Schreiben in den Briefkasten. Was tun?
Ihre Frage an uns:
„Ich soll eine Unterlassungserklärung und einen Betrag von 900,00 € an die Rechtsanwälte bezahlen, wegen illegalem Downloads eines Computerspiels. Wir haben keine Spiele runtergeladen, schon gar nicht von einer Tauschbörse. Was soll ich machen?“
1. Nehmen Sie die Abmahnung und die beigefügte Unterlassungserklärung ernst.
2. Finden Sie heraus, wie es zu einer Urheberrechtsverletzung – Filesharing – gekommen sein kann.
Wer war es? – Ich war es nicht! – Also war es keiner?!
Für sich selbst können Sie den Download eines Onlinespiels schnell ausschließen. Haben Sie Kinder, können diese sich das Spiel gegebenenfalls heruntergeladen haben. Es muss ja nicht auf dem heimischen Familien-PC/Tablet sein. Unter Umständen haben Ihre Kinder Freunden erlaubt, Ihren Internetzugang über ein mitgebrachtes Laptop/Tablet zu nutzen. In diesem Fall wurde das Gerät mit Ihrem Internetzugang verbunden – und das Spiel heruntergeladen und auf die Festplatte kopiert. Doch nicht nur das: Gleichzeitig wurden anderen Internetnutzern einzelne Spieledateien wieder zum Download angeboten.
Trifft dies nicht zu, sollten Sie herausfinden, ob der Down- und gleichzeitge Upload über ein offenes W-LAN erfolgt ist. In einem offenen W-LAN kann jeder Nachbar zu Ihren Lasten und zu Ihren Kosten surfen und Dateien herunterladen.
Aufklärung ist gefragt!
Sprechen Sie Ihre Kinder an. Sie müssen sie zwar nicht überwachen, aber über die (teuren und rechtlichen) Folgen des illegalen Filesharings belehren. Grundsätzlich ist die Nutzung von Tauschbörsen nicht untersagt. Voraussetzung: Die Rechteinhaber erlauben, dass Dateien geladen werden dürfen, um diese dann anderen Netzwerkteilnehmern zur Verfügung zu stellen. Vielen minderjährigen Kindern aber auch manchem Elternteil wird genau dieser feine Unterschied zwischen genehmigtem legalen Herunterladen und zur Verfügung stellen in illegalen Tauschbörsen nicht immer klar sein. Das Verbot der Nutzung einer illegalen Tauschbörse macht also nur Sinn, wenn sie als solche erkannt wird. So ermöglichen die Software eMule, BitTorrent, eDonkey oder BearShare, Filesharing-Netzwerke zu nutzen.
Problem offenes, ungesichertes WLAN!
Ist Ihr W-LAN ungesichert, haben Nachbarn ungehindert Zugriff darauf. Über Ihren Internetanschluss können diese dann Dateien (auch illegale) herunterladen. Leider zu Ihren Lasten, denn als Anschlussinhaber sind Sie verantwortlich für das, was an Daten durch Ihre Leitung fließt.
Klicken Sie auf das Symbol Ihrer Drahtlosverbindung in der Leiste am unteren Bildschirmrand. Mit einem Klick erfahren Sie neben dem Namen Ihres W-LANS die Signalstärke und den Sicherheitstyp. Erscheint dort das Wort ‚offen‘, ermöglichen Sie ungehinderten Zugriff. Der Typ ‚WPA2-PSK‘ bedeutet, ein abgesichertes Netzwerk. WEP ist veraltet, unsicher, leicht zu knacken und führt ebenso zu einer Haftung. Wie Sie ihren Router sichern können, erfahren Sie in unserem Artikel Urheberrechtsverletzung und seine Folgen.
Laden Sie sich auch gerne unseren Comic: DocBit to # 1. Erwischt, was nun? zu diesem Thema kostenfrei herunter.
Und was passiert jetzt mit dem Schreiben der Anwälte?
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gestellte Frist. Bitten Sie um eine Fristverlängerung, wenn Sie merken, dass Sie innerhalb des Zeitraumes nicht reagieren können. Sie können hierzu unseren Musterbrief Fristverlängerung nutzen.
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf keinen Fall. Sie erkennen damit Ihre Schuld und die geltend gemachten Kosten an.
Geben Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Wie das formuliert wird, erklären Ihnen Rechtsanwälte, die auf das Thema Urheberrecht spezialisiert sind. Kommen Sie dazu auch gern in eine unserer Beratungsstellen. Wir informieren Sie gern!
Quelle:VZ Niedersachsen
Das sollte man unbedingt noch wissen :
Es kommt beim weiteren Fortgang ausschliesslich auf den Gerichtsstandort an.
Vor allem die AG München und Hamburg sind wahre Abmahngerichtshöfe.
Wenn man dort verklagt wird, hat man so gut wie keine Chance. Egal wie die Sachlage ist.
Merke: vor Gericht bekommst Du ein Urteil, keine Gerechtigkeit!