Das fragen sich Mitglieder (Zwangsmitglieder) immer dann auf’s Neue, wenn ihnen wieder einmal ein Beitragsbescheid der für sie zuständigen IHK Industrie und Handelskammer auf den Tisch flattert. Solche Zwangsmitgliedschaften sind einfach nicht mehr zeitgemäß, aber es wird wohl auch die nächsten Jahre leider bei diesen Zwangsabgaben bleiben, denn die Pflichtbeiträge für Mitglieder der Industrie- und Handelskammern verstoßen nicht gegen die Verfassung. Damit müssen Gewerbetreibende weiterhin als Pflichtmitglieder Beträge an die Kammern entrichten.
Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Mitte Juli entschieden und die Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern zurückgewiesen. Es wird Zeit, das der Gesetzgeber hier neue gesetzliche Grundlagen schafft, die dieses Zwangsmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft umwandelt. Ob die IHK’s dann allerdings noch eine Chance zum Überleben hätten, ist sicherlich fraglich.
Kommentar hinterlassen